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Unwille zur Aufklärung

Buchautor_innen
Mehmet Daimagüler
Buchtitel
Empörung reicht nicht!
Buchuntertitel
Unser Staat hat versagt. Jetzt sind wir dran.
Es gibt kein Land ohne Rassismus: Das Plädoyer des Nebenklageanwalts Mehmet Daimagüler im NSU-Prozess liegt als Buch vor.

„Hier müsste ein sechster Angeklagter sitzen!“ ruft der Mann am Rednerpult aus und ergänzt: „Der Staat!“ Es ist der Nebenklageanwalt Mehmet Daimagüler, der im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht in München die fünf Geschwister des am 13. Juni 2001 in Nürnberg vom „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) ermordeten Abdurrahim Özüdoğru und die Tochter des vier Jahre später ebenfalls in Nürnberg in seinem Döner-Imbiss ermordeten İsmail Yaşar.

Rassismus ist kein Thema

Daimagüler plädiert an diesem 387. Prozesstag im November 2017 als einer der ersten für die Nebenklage und muss damit auch das Eis brechen für seine Kolleg*innen. Das tut er engagiert und wird prompt in dem Augenblick, wo er dazu ausholt, den deutschen Staat und seine Behörden zur Verantwortung zu ziehen und insbesondere Polizei und Bundesanwaltschaft für ihren institutionellen Rassismus zu kritisieren, von der Altverteidigung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe angegriffen: Rechtsanwalt Wolfgang Stahl grätscht ihm in die Parade, er meint, Daimagülers Vortrag sei weitschweifig und enthalte „Staatskritik“, was in einem Schlussvortrag nichts zu suchen habe. Zwar werden diese Unterbrechungen in seltener Einmütigkeit von Bundesanwaltschaft und Daimagülers Nebenklage-Kolleg*innen zurückgewiesen, aber die für ihre nicklige Rechthaberei berüchtigten Altverteidiger*innen Zschäpes werden Daimagüler noch oft unterbrechen und zwar genau wegen der durchaus nicht weitschweifigen grundsätzlichen Erörterung der Rolle des Staates, seiner Behörden und seiner Geheimdienste im NSU-Komplex und in ähnlich gelagerten Fällen rechten Terrorismus’, die er als „Kernschmelze des Rechtsstaats“ bezeichnet. Schon der Begriff des „institutionellen Rassismus“, fährt Daimagüler am nächsten Tag fort, werde als Provokation empfunden und löse heftige Abwehrreaktionen aus: Nicht der Rassismus sei das Problem, so Daimagüler, sondern seine Thematisierung. Wie auf Stichwort interveniert an dieser Stelle Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Heer und erklärt, was Daimagüler da sage, sei eine politische Rede und habe nichts in einem Plädoyer verloren. Sein Kollege Stahl empfindet das Gesagte gar als Herabwürdigung von Prozessbeteiligten. „Das, was ich hier vortrage ist die ungefilterte Sicht der Überlebenden des NSU, meiner Mandanten, und die werden sie nicht zum Verstummen bringen“, erwidert Daimagüler kämpferisch.

Und so geht es munter weiter im Verlaufe der drei Tage, an denen Daimagüler umfassend, hellsichtig und leidenschaftlich plädiert. Unterbrechungen sind ihm stets gewiss, wenn er seine „Angriffe“ auf Staat und Behörden auch historisch kontextualisiert, etwa als er auf Parallelen zu den Ermittlungen zum Brandanschlag auf eine Geflüchtetenunterkunft in der Lübecker Hafenstraße 1996 mit zehn Toten und zum rassistischen Massenmord am Münchner Olympia-Einkaufszentrum 2016 eingeht.

Protokoll eines Staatsversagens

Nach all den Unterbrechungen, Störungen und der Zerrissenheit des Vortrages Daimagülers kann es ein Glücksfall genannt werden, dass kurze Zeit später sein Plädoyer in Buchform vorlag. Es ist nicht sein erstes Buch, zusammen mit früheren Veröffentlichungen und Äußerungen lässt sich die erstaunliche Wandlung Daimagülers von einem stromlinienförmigen, FDP-gepolten „Musterfall von Integration“ hin zum unbequemen, antirassistisch orientierten Anwalt von rassistischer und nazistischer Gewalt Betroffener nachzeichnen, die ihn an der Seite der Hinterbliebenen des am 5. April 2012 von bis heute Unbekannten in Berlin auf offener Straße ermordeten Burak Bektaş ebenso sieht wie als Nebenklagevertreter im Lüneburger Auschwitz-Verfahren gegen Ex-SS-Mann Oskar Gröning.

Daimagüler fordert in „Empörung reicht nicht! Unser Staat hat versagt. Jetzt sind wir dran. Mein Plädoyer im NSU-Prozess“ eine „schonungslose Debatte über Rassismus […] in all seinen Facetten“ (S. 50) und bricht darin eine oft wahrgenommene Trennung von Strafverfahren und Gesellschaft auf. Für ihn stellt der NSU-Prozess als eines der bedeutendsten Strafverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik das „Selbstverständnis als Land und Gesellschaft“ (S. 53) in Frage. In seinem Buch veröffentlicht Daimagüler mehr als sein Plädoyer als Nebenklagevertreter. Vor der Dokumentation des eigentlichen Plädoyers greift er das nicht gehaltene Aufklärungsversprechen von Bundeskanzlerin Merkel auf und verweist über das inzwischen gut dokumentierte Staatsversagen hinaus auf die gesellschaftliche Verantwortung, denn: „Wir alle haben versagt“ (S. 17). Er legt dar, vor welchen Herausforderungen die deutsche Gesellschaft steht, wenn es darum geht, einen zweiten NSU zu verhindern, und geht dabei auf „die neue deutsche Furcht vor dem Anderen“ (S. 43) ein. Um nicht länger wegen „Ignoranz und Blindheit“ (S. 45) im Kampf gegen Rassismus zu scheitern, fordert Daimagüler nichts weniger als den Kampf gegen Rassismus da, wo „das Aufbegehren dagegen schmerzt“ (S. 48).

Das umfassende Plädoyer Daimagülers beginnt mit den Erwartungen, die seine Mandant*innen in das Strafverfahren gesetzt hatten, nämlich die vollständige Aufklärung zum einen der Verbrechen des NSU unter Herausstellung der Tatsache, dass der Rassismus das zentrale Motiv der Mordserie gewesen ist und zum anderen der Rolle der „Sicherheitsbehörden“ (S. 73). Der Nebenklagevertreter stellt detailliert das Scheitern des Staates heraus und kritisiert die im NSU-Prozess als Anklagebehörde fungierende Bundesanwaltschaft (BAW) dahingehend, im Prozess einer „umfassenden Aufklärung fortlaufend Steine in den Weg“ gelegt zu haben (S. 84). Insbesondere mahnt er die ausbleibende Wiederherstellung des Rechtsfriedens an, für ihn eine der zentralen Aufgaben des Staates, der eben nicht allein durch die Taten des NSU erschüttert worden sei, sondern auch durch das Handeln staatlicher Behörden gegen die Überlebenden des NSU.

In Abwandlung eines Diktums von Max Horkheimer betont Daimagüler mit „Wer vom NSU sprechen will, darf vom Rassismus nicht schweigen“ die „Unmöglichkeit des Sprechens“ über institutionellen und gesellschaftlichen Rassismus und spannt immer wieder den Bogen zum gebrochenen Rechtsfrieden. Ausführlich thematisiert er die Mitschuld des Verfassungsschutzes. Er zeigt die strukturellen Defizite dieser Behörde mit Blick auf den organisierten Neonazismus auf und geht konkret auf das NSU-Netzwerk und die Durchdringung dieser Unterstützungsstruktur mit V-Leute genannten Spitzeln und Informanten ein. Daimagüler stellt das Verhalten des Inlandsgeheimdienstes insgesamt in Frage und fasst dessen Agieren in den Ermittlungen zum NSU unter „Verschweigen, Vertuschen, Vernichten“ (S. 161) zusammen.

Doppelstandards der Behörden

Immer wieder betont er die politische Dimension des Prozesses und weist den wiederholten Vorwurf der BAW gegenüber der Nebenklage entschieden zurück, den Prozess unnötig politisiert zu haben. Die „Vorurteile unserer Polizei“ dokumentiert Daimagüler anhand der rassistischen Kriminalisierungen der Hinterbliebenen der vom NSU Ermordeten. Gegen den Vorwurf, immer stur nur einseitig gegen die Betroffenen vorgegangen zu sein, werde, so Daimagüler, häufig ins Feld geführt, dass gründliche Nachforschungen im familiären Umfeld die übliche Praxis bei Mordermittlungen seien. Daimagüler kommentiert: Das Ausmaß habe jedoch jeder nachvollziehbaren Verhältnismäßigkeit und Rationalität entbehrt. Er verdeutlicht seine Kritik, indem er die unterschiedliche Behandlung der Hinterbliebenen der neun Opfer der rassistischen Mordserie mit dem Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter (und dem Mordanschlag auf ihren Kollegen Martin A.) vergleicht, deren soziales Umfeld weitestgehend unbehelligt geblieben war. Daimagüler wirft in der Konsequenz die Frage auf, ob genauso ermittelt worden wäre, wenn alle Opfer „weiße Deutsche“ gewesen wären, und muss sie deutlich verneinen (S. 207).

Detailliert führt Daimagüler den eingeschränkten Aufklärungswillen des Generalbundesanwalts vor, den im Prozess seine drei „Sitzungsvertreter*innen“, die BAW, repräsentieren. In seiner Kritik richtet er sich im Besonderen auch an die Politik, denn als politisch weisungsgebundener Beamter ist der Generalbundesanwalt „nicht frei vom Einfluss politischer Erwägungen“ (S. 208f.). Die juristische Aufarbeitung der NSU-Mordserie nennt Daimagüler schlicht ein Staatsversagen, denn das sehr frühe und halsstarrige Festhalten an der These, der NSU sei ein „isoliertes Trio“ gewesen, widerspreche den Ergebnissen von fünf Jahren gerichtlicher Beweisaufnahme und allen Erkenntnissen über das Unterstützungsnetzwerk des NSU, weshalb Daimagüler die Trio-These als „Ideologie“ (S. 209) und „fehlgeleitete Interpretationslinie“ (S. 219) bezeichnet. Die Blockadehaltung der BAW sei im Prozess immer dann zum Vorschein gekommen, wenn die staatliche und gesellschaftliche Mitverantwortung an den Verbrechen des NSU thematisiert werden sollte. Daimagüler verweist auf die Staatsräson, der sich die BAW vor alle anderen verpflichtet sehe, was so einer Aufklärung der zurückliegenden Taten des NSU und einer Verhinderung möglicher zukünftiger solcher Taten entgegenstehe (S. 233).

Seine Mandant*innen hätten sich von dem Verfahren erhofft, dass der Staat alles dafür tue, sich der Wahrheit anzunähern, erklärt Daimagüler. Das sei aber nicht passiert, weder von Seiten der BAW noch von Seiten des Erkennenden Senats der Staatsschutzkammer des OLG München. Daimagüler hofft, dass das Urteil im NSU-Prozess ein Anfang ist: „Wenn wir etwas lernen wollen aus diesem Verfahren, dann muss es sein, das eigene rassistische Verhalten zu erkennen, Ausgrenzung und Diskriminierung entgegenzutreten“ (S. 242). Sein Schlussappell lautet, dass der Prozess nicht das Ende der Aufklärung sein dürfe: „Wir Bürger sind gefragt“, sagt er, weil der Staat seinen Ansprüchen im NSU-Komplex nicht gerecht geworden sei. Das Buch „Empörung reicht nicht!“ ist ein zentraler Beitrag zu der Forderung, dass das Urteil im NSU-Prozess eben kein Schlussstrich sein darf.

Diese Rezension erschien ursprünglich auf NSU-Watch.

Mehmet Daimagüler 2017:
Empörung reicht nicht! Unser Staat hat versagt. Jetzt sind wir dran.
Lübbe.
ISBN: ‎ 3785726104.
352 Seiten. 18,00 Euro.
Zitathinweis: Friedrich Burschel und Isabella Greif: Unwille zur Aufklärung. Erschienen in: NSU - Zehn Jahre nach der Selbstenttarnung. 61/ 2021. URL: https://kritisch-lesen.de/c/1717. Abgerufen am: 29. 03. 2024 07:18.

Zum Buch
Mehmet Daimagüler 2017:
Empörung reicht nicht! Unser Staat hat versagt. Jetzt sind wir dran.
Lübbe.
ISBN: ‎ 3785726104.
352 Seiten. 18,00 Euro.