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Der zweite Tod meines Vaters

Buchautor_innen
Michael Buback
Buchtitel
Der zweite Tod meines Vaters

Michael Bubacks Weg vom Staatsvertrauen zur Erkenntnis böser Hintergründe.

Schon vor seinem Buch hat Buback Junior viel Aufsehen erregt mit seinen Beiträgen im Fernsehen und in Zeitschriften zu den ungeklärten Problemen beim Attentat auf seinen Vater Ostern 1977. Sein Auftreten wurde aufgegriffen und ausgenützt für eine Kampagne zur restlosen Aufklärungspflicht der ehemaligen RAF-Angehörigen über ihre eigenen Taten und die aller anderen Angehörigen der RAF. Sonst am besten gar keine Haftentlassung zu Lebzeiten. Davon findet sich im Buch selbst kaum noch etwas. Vielmehr stößt Buback junior im Buch zu der richtigen Forderung vor, dass die Strafbehörden, wenn sie schon Täter verfolgen, das so tun sollten, dass die Vergangenheit erhellt wird, ohne dass die Täter eine moralische Super-Übung zu absolvieren haben.

Buback, von Haus aus Naturwissenschaftler, stößt am Anfang nur auf Ungereimtheiten bei der Darstellung der Vorgänge, die zum Tod seines Vater führten. Er beteuert zu Beginn immer wieder sein kindliches Vertrauen in die Behörde seines Vaters, die Bundesanwaltschaft. Juristische Details sind ihm zu Beginn fremd. So erfährt er erst im Gespräch mit Boock, dass Mord seit mindestens dreißig Jahren nicht mehr verjährt.

Die ganze breite Literatur über RAF und Terrorismus scheint ihm am Anfang unbekannt. So kommt er erst im Lauf des Buches darauf, dass sein Gewährsmann Boock sich im größten Konflikt befindet mit den meisten der übrigen Ex-RAF-Mitglieder und als Phantast bis Lügner verschrien ist. Nicht zu Unrecht, was natürlich nicht ausschließt, dass er fallweise auch einmal wirkliche Kenntnisse weitergibt.

Eben dieser Boock verrät Michael Buback, dass gerade Klar wegen geringer Schießausbildung gar nicht auf dem Motorrad sitzen durfte, sondern allenfalls im Fluchtwagen. Außerdem sei auch der gerichtlich verurteilte Knut Folkerts nicht beteiligt gewesen. Dafür nennt Boock als wirklichen Täter Wisniewski. Dieser scheidet aber als Schütze aus, der vom Soziussitz des Motorrads hätte schießen können. Etwa auch, weil er seiner Statur nach den Zeugenaussagen nicht entspricht.

Michael Buback durchschaut zunächst nicht das Schema der Verurteilungen in Stammheim und anderswo. Nach der Reform des Paragraphen 129 zu 129a genügte dem Gericht normalerweise der Nachweis, dass jemand in “einer terroristischen Vereinigung” – in dem Fall also der RAF – tätig geworden war, um dieser einen Person vollkommene Mitwisserschaft und ein gemeinsames Wollen jeder Straftat zuzuschreiben, die von der Gruppe aus begangen wurde. So dass eine Verurteilung immer auch ohne größere Beweismühen möglich war und auch erfolgte.

An dieser Pauschalisierungstechnik stößt sich Michael Buback, ohne sie genau zu erkennen und zu benennen. Er möchte den bestimmten Täter – oder die Täterin – kennen, der/die auf seinen Vater, Chauffeur und Beifahrer geschossen hatte. Kam es Polizei, Bundesanwaltschaft und den Gerichten wesentlich darauf an, mehr oder weniger Verdächtige nachhaltig wegzusperren, so verlangt Buback altertümlicherweise einen vollkommenen Wahrheits- und damit Schuldbeweis.

Das wirft ihm Peter Chotjewitz in seiner Besprechung in KONKRET vor allem vor:

”Nur ein Gedanke scheint ihm [Buback] nicht zu kommen. Dass es allen schnurzpiepe war, wer die Tat begangen hatte. Hauptsache war, dass jeder, der mit der RAF irgendwie maßgeblich verbandelt war, verknackt wurde. Nur zu diesem Zweck wurden Indizien gefälscht, Beweise gezinkt, Kronzeugen erpresst.” (Konkret 2/2009, S. 29)

Chotjewitz setzt hier als bekannt voraus, was sich einem Buback erst mühsam entschlüsselt. Insofern enthält Bubacks umständliche Herangehensweise trotzdem einen eigenen Erkenntniswert. Bubacks Buch ließe sich als “negativer Entwicklungsroman” verstehen – der Verlaufslinie nach etwa wie Flauberts “Education sentimentale”, natürlich nicht nach dem literarischen Niveau.

Michael Bubacks Ausgang vom vollsten Vertrauen in Papas Behörde über beginnendes Misstrauen zu schließlich trauriger Gewissheit, dass nicht alles so rechtlich zugeht, wie er es gern hätte, zeichnet denen einen Weg vor, die ähnlich treuherzig sich in “ihrem” Staat geborgen fühlen möchten, so lange es eben geht.

Und eines kommt hinzu: Die Pauschalbehandlung aller RAF-Angehörigen trifft auf eine Person gerade nicht zu – Verena Becker. Sie wird gestellt in Singen, schießt auf – angeblich – sechs Polizeibeamte, bekommt zweimal lebenslänglich – und wird doch schon nach sechs Jahren vom Bundespräsidenten begnadigt. Während ein Klar seine 26 Jahre abbrummt bis zum letzten Tag.

Bekannt war, dass Verena Becker nach der Verhaftung sich ausgerechnet dem Verfassungsschutz an den Hals geworfen haben soll. Sie hätte – erst dann – ausgepackt in einer Lebensbeichte und bei der Gelegenheit auch Wisniewski als Täter benannt. Nur – was Buback in einer präzisen Feinarbeit herausbekam, schon unmittelbar nach der Festnahme in Singen wurde aus den Ermittlungsakten und den Ergebnissen der polizeilichen Spurensicherung alles herausgenommen, was Verena Becker hätte belasten können. Die Zeugenaussagen, die eher auf eine Frau auf dem Sozius hindeuteten, kamen vor Gericht nicht mehr vor. Haar-Untersuchungen unterblieben.

Es würde zu weit führen, das alles im Einzelnen nachzuerzählen. Genug, dass Michael Buback nach präzisestem Quellenstudium zu der Überzeugung, nein Erkenntnis kam, dass Verena Becker von den ermittelnden Behörden systematisch aus der Schusslinie genommen wurde, also “gedeckt” wie der Fachausdruck lautet. Und das alles, bevor sie sich dem Verfassungsschutz in der später zugegebenen Form offenbarte. Also – folgert Michael Buback – muss Verena Becker als V-Frau schon vorher angeworben worden sein. Er findet auch – allerdings schwache – Beweise dafür in einem Stasi-Vermerk in der DDR und einer angeblichen Aussage von Inge Viett (S. 220f.).

Wenn Bubacks Annahme stimmt, hätten die Behörden auch noch ihre Teilnahme am Attentat auf Buback senior billigend in Kauf genommen. Die Bundesanwaltschaft hätte – auf Druck oder auf Bitten der Dienste hin – die Beweislage nachträglich bereinigt. Kritiker Michael Bubacks waren an dieser Stelle schnell mit der Keule zur Hand: Verschwörungstheorie. Wenn es aber geheime Verabredung zwischen Behörden gibt, also Verschwörung, wieso soll dann eine Theorie unerlaubt sein, die davon ausgeht, dass es diese gibt?

Methodisch hätte Michael Buback einen Vergleich anstellen können, um zu überprüfen, ob es solche Verabredungen zwischen den Diensten und der Justiz schon gegeben hat. Das “Celler Loch” erwähnt er nicht, eine Straftat, nur begangen, um einem V-Mann das Vertrauen von einsitzenden Staats-Feinden zu gewinnen. Das Zusammenspiel von Rebmann, noch vor seiner Zeit als Generalbundesanwalt, in Stuttgart mit Diensten, um das Abhören der Zellen der Stammheimer zu ermöglichen, wird an einer Stelle erwähnt, ohne Folgerungen daraus zu ziehen. An den späteren Fall des V-Manns ist zu erinnern, der offenbar den Treffpunkt in Bad Kleinen verraten und die Festnahmen dort ermöglicht hat. Dass die diesen V-Mann führenden Behörden ziemlich weit gingen, und möglicherweise die Sprengung des neuen Knasts in Weiterstadt unter seiner Beteiligung oder zumindest seinem Mitwissen in Kauf nahmen, ist bekannt. Warum sollte es da nicht einen “Deal” zwischen Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaft zum Schutz der V-Frau Verena Becker gegeben haben können?

Nächster Einwand gegen Michael Bubacks Vermutungen: Was hätte der Verfassungsschutz von der Führung einer V-Frau gehabt, die nicht einmal vor den größten Anschlägen rechtzeitig warnte. Wir wissen nicht, was Verena Becker verriet, was nicht. Auf jeden Fall fühlen sich die Dienste sicherer, wenn sie auch nur glauben können, sie hätten einen Einflussagenten, der gewisse Entwicklungen nach Staatswunsch hinbiegen könnte. Le Carré, selbst alter Geheimdienstler, schildert in seinem letzten Buch genau solche Versuche, die mit riesigem Aufwand unternommen werden.

Chotjewitz hakt sich an einem weiteren Urteil Michael Bubacks fest. Wenn nämlich Klar gar nicht beteiligt war, wieso hätte er dann schweigend seine 26 Jahre abgebrummt? Laut Buback aus Fanatismus. Das ist natürlich Unsinn. Nur ist schließlich auch Knut Folkerts erst jetzt mit seinem Alibi aus Amsterdam herausgerückt, und hat doch auch die lange Zeit im Knast geschwiegen. Warum? Aus Fanatismus freilich nicht. Er sagt: ”Die Justiz ist denkbar ungeeignet, etwas Positives zur Aufarbeitung der Geschichte der RAF beizutragen” (SPIEGEL-Interview, bei Buback zitiert, S.171). Außerdem ging er nach allen Erfahrungen –mit Recht – davon aus, dass er auf jeden Fall verurteilt würde. In diesem Bewusstsein ist es durchaus möglich, dass auch Klar und andere schwiegen: Sie wussten, es würde keiner den Mut haben, ihnen zu glauben. Man vergleiche nur, wie es Irmgard Möller ging: Ihre – in sich schlüssige – Darstellung der Todesnacht in Stammheim erschütterte nichts und niemand. Sie wurde mit Schweigen übergangen.

Insofern hat Michael Buback das Verdienst, nicht nur zu zeigen, dass ohnedies alle in einen Sack gesteckt wurden – zu dieser Erkenntnis trägt er am wenigsten bei. Er weist gerade umgekehrt nach, dass neben die Bekämpfungsmethode des pauschalen Einsackens immer auch die der Spaltung und des subtilen Eindringens in die Strukturen der Kämpfenden tritt. Sicher: Jeder hätte lieber ein viel kürzeres Pamphlet gelesen, im Stil von Zolas ”Ich klage an”. Aber es ist nicht alles immer zugleich zu haben.

In linken und halblinken Kreisen hat sich inzwischen eine Art Müdigkeit und Nicht-Wissen-Wollen eingenistet. Nicht, weil viele glaubten, es hätte sich in Stammheim oder sonstwo alles genau so zugetragen, wie öffentlich dargestellt. Sondern, weil niemand gern in einem Staat leben möchte, in welchem die eigene Polizei und die eigene Staatsanwaltschaft genau das tut, wovon man schaudernd aus anderen Ländern liest. Gerade solche stößt ein Michael Buback in seiner pfotigen, zum Teil ausgesprochen leisetreterischen Gangart auf eine Notwendigkeit: Sich vertraut zu machen mit der Erkenntnis, dass die Seilsicherungen durch den sogenannten Rechtsstaat nicht besonders fest halten. Und dass dahinter von überall her und unversehens die Staatsgewalt zuschlagen und zugreifen kann.

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Die Rezension erschien zuerst im Februar 2009 auf stattweb.de (Update: kritisch-lesen.de, ps, 01/2011)

Michael Buback 2008:
Der zweite Tod meines Vaters.
Verlagsgruppe Droemer Knaur, München.
ISBN: 978-3-426-27489-7.
361 Seiten. 19,95 Euro.
Zitathinweis: Fritz Güde: Der zweite Tod meines Vaters. Erschienen in: Rechte „Mitte“ – „extreme“ Rechte. 3/ 2011. URL: https://kritisch-lesen.de/s/S3VoE. Abgerufen am: 12. 10. 2024 18:19.

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Michael Buback 2008:
Der zweite Tod meines Vaters.
Verlagsgruppe Droemer Knaur, München.
ISBN: 978-3-426-27489-7.
361 Seiten. 19,95 Euro.