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Was Militärs und Behörden für die Heimatfront planen

Was Militärs und Behörden für die Heimatfront planen © Grünbuch ZMZ 4.0
Thema
Analyse von Martin Kirsch

Der Operationsplan Deutschland bindet zivile Infrastrukturen, Behörden und Unternehmen bereits in Friedenszeiten in militärische Logiken ein.

Essay von Martin Kirsch

Mit dem Operationsplan Deutschland (OPLAN) liegt inzwischen eine – geheime – Blaupause für die zivil-militärische Vorbereitung auf den Kriegsfall in Friedenszeiten vor. Im Folgenden soll der OPLAN anhand dessen, was sich aus öffentlichen Quellen erschließen lässt, in seinen wesentlichen Elementen kurz vorgestellt und sich anschließend auf dessen kernmilitärischen Teil fokussiert werden. Es soll beschrieben werden, auf welche Weise und in welchen Bereichen die Bundeswehr unter Berufung auf einen permanenten Quasi-Kriegszustand schon heute zivile Akteure, Strukturen und Organisationen in ihre Planungen für den Ernstfall einbezieht.

Geheime Entstehung

Salopp formuliert handelt es sich beim OPLAN zunächst einmal um ein Dokument, also um einen großen Haufen Papier oder eine große Computer-Datei – er hat eine hohe Einstufung und ist nicht für die Augen der Öffentlichkeit bestimmt. Das Operative Führungskommando der Bundeswehr schreibt dazu auf ihrer Webseite „Der Operationsplan Deutschland umfasst rund 1.400 Seiten und ist als Gesamtdokument geheim eingestuft. Aus Gründen der nationalen Sicherheit ist das Dokument nicht öffentlich als Download verfügbar.“(Bundeswehr o.J.)

Obwohl also kaum jemand das Papier zu Gesicht bekommen hat, gibt es eine Reihe von Veröffentlichungen, die Rückschlüsse auf seine Inhalte zulassen. Dazu gehört zum Beispiel die vom Presse- und Informationszentrum des Operativen Führungskommandos der Bundeswehr herausgegebene Broschüre „Operationsplan Deutschland: Eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe“.

Außerdem gibt es diverse Militärs, die in Interviews Teile durchblicken lassen. Zu den Ursprüngen des OPLANs gab etwa General André Bodemann, der Kommandeur Territoriale Aufgaben, im April 2024 zu Protokoll:

„Wir haben vor rund einem Jahr mit diesem Plan begonnen und mussten fast alles neu denken. Beteiligt daran waren rund 150 Experten aus Bundeswehr, Bund und Ländern, an rund 100 Tagen haben wir unter ‚geheim‘ getagt. Und was wir jetzt haben, ist ein ‚lebendes Dokument‘, es wird also ständig fortgeschrieben. […] Am 27. März [2024] haben wir den Plan dem Generalinspekteur vorgelegt. Nach dessen Billigung setze ich als Nationaler Territorialer Befehlshaber diesen Plan, der mehrere, auf die Bedrohungslage abgestufte Maßnahmen beinhaltet, in Kraft.“ (FAZ 2024)

Unter „geheim“ tagen bedeutet, dass der Plan in abgeschotteten Räumen ohne Handynutzung erarbeitet wurde und es den Beteiligten – Personen aus der Bundeswehr, der Bundesregierungs-Ebene, den Länderregierungen und aus den Kommunen – strikt verboten ist, darüber zu berichten, was dort eigentlich passiert ist. Als „lebendiges“ Dokument, das permanent überarbeitet wird, soll eine zweite Fassung bereits Mitte 2026 vorgelegt werden.

Entscheidend am OPLAN ist, dass seine Planungen aus der Behauptung abgeleitet (und legitimiert) werden, dass wir uns nicht mehr im Frieden befänden. So äußerte sich etwa General Bodemann gegenüber der FAZ wie folgt:

„Früher gab es nur Null oder Eins, Frieden oder Krieg. Heute liegt dazwischen eine lange Strecke hybrider Bedrohungen. Schon heute gilt: Wir sind nicht im Krieg, formaljuristisch, aber wir befinden uns auch schon lange nicht mehr im Frieden, weil wir täglich bedroht und auch attackiert werden. Trotzdem müssen wir natürlich über die zivilen Beiträge zur Gesamtverteidigung reden.“(ebd.)

Wie auch der gesamte OPLAN sieht uns Bodemann also in irgendeinem Zwischenzustand, wo die klassischen Kriegsdefinitionen noch nicht greifen, aber auch kein Frieden mehr herrschen soll. Bodemanns Vorgesetzter, General Alexander Sollfrank, Chef des Operativen Führungskommandos, beschreibt diese Quasi-Kriegslage auf der Bundeswehrtagung 2025 wie folgt:

„Diese hybriden Aktivitäten, wie wir dazu sagen, darf man nicht losgelöst von einem Krieg in der Ukraine betrachten. […] Sowohl der Krieg in der Ukraine als auch diese Angriffe gegen uns sind Elemente eines strategischen Gesamtansatzes Russlands mit dem Ziel, die gesamte Sicherheitsordnung in Europa zu verändern.“ (Bundeswehr 2025)

Aus Bundeswehrsicht besteht dabei das Problem, dass viele „nützliche“ Gesetze im Frieden nicht oder kaum zur Anwendung kommen – sie greifen erst bei zunehmenden Eskalationsstufen in Richtung Krieg. In der Broschüre „Gesamtverteidigung Deutschland. Ein gemeinsamer Auftrag für unsere Gesellschaft“ listet die Bundeswehr zwölf solcher Gesetze auf, die erst unter bestimmten Bedingungen zum Tragen kommen: Normalzustand, Grauzone, Bündnisfall, Zustimmungsfall, Spannungsfall und Verteidigungsfall. Rechtlich klar geregelt sind lediglich vier der fünf vom Frieden wegführenden „Eskalationsstufen“: „Das Rechtsregime des äußeren Notstands legt Ausnahmevorschriften an und unterscheidet dabei vier Eskalationsstufen: Den Fall besonderer Zustimmung (‚Zustimmungsfall‘), den Spannungsfall, den Bündnisfall sowie den Verteidigungsfall. Diese unterschiedlichen Fälle sind an klar umrissene verfassungsrechtliche Voraussetzungen geknüpft und bedürfen grundsätzlich einer Feststellung durch den Bundestag mit der jeweils erforderlichen Mehrheit.“

Entscheidend ist also diese rechtlich nicht klar definierte „Grauzone“ und wie die Bundeswehr in diesem Beinahe-Krieg nun Zugriff auf zivile Ressourcen bekommen kann, um sie schon heute in die Vorbereitung militärischer Auseinandersetzungen zu integrieren. Zivile Akteure sind damit nach Auffassung von General Bodemann integrale Bestandteile der Gesamtverteidigung, die er wie folgt definiert:

„Verantwortlich dafür ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Ich bin für den militärischen Teil von Gesamtverteidigung zuständig. Wir befassen uns mit der Frage, welche zivile Unterstützung brauchen wir, um die territoriale Integrität des Landes zu verteidigen oder wiederzuerlangen. Wie erhalten wir die Regierungsfähigkeit, wie schützen wir wichtige Infrastrukturen – das kann die Bundeswehr allein absolut nicht tun, deswegen brauchen wir die Unterstützung der zivilen Seite.“ (Führungsakademie der Bundeswehr 2025)

Fokus Aufmarsch

Im Mittelpunkt des OPLANs stehen Maßnahmen, um den reibungslosen Auf- bzw. Durchmarsch an die Ostfront zu ermöglichen, lässt sich bei der Bundeswehr nachlesen:

„Wesentlicher inhaltlicher Schwerpunkt des Operationsplan Deutschland ist die Beantwortung der Frage, wie die Bundesrepublik den geplanten Aufmarsch und die Versorgung verbündeter als auch eigener Streitkräfte im Bündnisfall gewährleisten kann. Entsprechend der Planungen der NATO müssen hierbei Hunderttausende Soldatinnen und Soldaten mit unterschiedlichen Bereitschaftsgraden durchgängig logistisch und medizinisch versorgt sowie geschützt werden. […] Dies umfasst Unterstützungsleistungen bei Schutz und Sicherung, Verkehrsleitung, Transport und Umschlag auf Straße, Schiene sowie in See- und Flughäfen, Unterbringung und Verpflegung, Betankung und Instandhaltung, medizinischer Versorgung bis hin zur Rechtsberatung. Diese Aufgabe ist – ohne langen Vorlauf und über lange Zeit – nur mit den Leistungen zivil-gewerblicher Partner sicherzustellen.“ (Bundeswehr o.J.)

Es geht also vor allem um den Aufmarsch der NATO von Westen gen Osten, wofür Deutschland nördlich der Alpen der zentrale Knoten ist, durch den alles durch muss, danach kommen Nord- und Ostsee. Konkrete Manöver geben dann einen kleinen Einblick in die möglichen Rollen nicht-militärischer Akteure: In einer Teilübung von „Steadfast Defender“ zog z.B. im September 2025 eine Bundeswehr-Brigade nach Litauen und machte dabei Rast in Prenzlau (Brandenburg). Unter dem Generalunternehmer Rheinmetall gab es dann dort einen bewaffneten zivilen Sicherheitsdienst, der das Gelände bewachte sowie zivile Angestellte, die die LKWs betankten und warteten; es gab einen zivilen Caterer und es gab zivile Firmen, die Zelte und Betten zur Verfügung stellten, weil sich die eigene Logistik im Kriegsfall oder in der Vorbereitung davon in den Plänen der Bundeswehr bereits in Polen, in Litauen oder andernorts entlang der Frontlinie befände.

Wichtig ist, dass nicht nur der reibungslosen Verlegung an die Ostfront, sondern auch den Rücktransporten ins Hinterland große Bedeutung beigemessen wird: Von Westen müssen also NATO-Truppen, Gerät, deren Versorgungsgüter wie Treibstoff, Essen, Munition usw. nach Osten und umgekehrt müssen verwundete und tote Soldat*innen oder zum Beispiel auch Kriegsgefangene gen Westen zurücktransportiert werden.

Arbeitsgruppen

Was die im OPLAN konkret adressierten Themenfelder anbelangt, hat „Frag den Staat“ ziemlich hartnäckig nachgebohrt. Bekommen haben sie nicht allzu viel, aber doch einen Flyer, der sieben Arbeitsgruppen auflistet, deren Themen augenscheinlich im Operationsplan ausgearbeitet wurden (Frag den Staat 2024).

AG1 „Definition ziviler Unterstützungsbedarfe“: Was kann die zivile Seite für die Bundeswehr tun?

AG2 „Lebens- und verteidigungswichtige Strukturen“: Was ist allgemeine kritische Infrastruktur? Was ist zivile Infrastruktur, die für das Militär wichtig ist? Und was ist militärische Infrastruktur, die speziell geschützt werden muss – das ist der Teil, der für den Operationsplan Deutschland besonders wichtig ist.

AG3 „Führungsfähigkeit und gesamtstaatliches Lagebild“: Deutschland hat als föderaler Staat im Gegensatz zum Militär im Zivilbereich keine geraden Befehlswege. Es geht also darum, wie eine Befehlskette etabliert werden kann – auch wenn es diese Strukturen eigentlich nicht gibt –, die irgendwie aus Berlin den Kommunen sagen kann, was sie zu tun haben. Wie es gelöst werden soll, ist unklar, aber auf jeden Fall wird sich fleißig darüber Gedanken gemacht. – Dies wurde auch noch einmal im Januar 2026 deutlich, als über ein vom Militär erarbeitetes Eckpunktepapier „Zivile Komplementärplanungen zum Oplan Deu“ berichtet wurde. Dabei handele es sich um „eine Art Checkliste für die Länder als Vorbereitung für den Ernstfall“, in dem unter anderem folgender Bedarf angemeldet worden sein soll:

„Klare Befehlsketten werden künftig wichtiger. Auf der zivilen Seite muss klar sein, welche Instanz beim Bund im Spannungs- und Verteidigungsfall als ‚Kommandobehörde‘ den Ländern gegenüber weisungsbefugt ist. Damit verbunden sein muss laut dem Papier die Benennung von Verantwortlichen in den Bundesministerien und den nachgelagerten Behörden. Wesentlich sind auch weitere Abstimmungen mit den Bundesbehörden, Ländern und Kommunen. Jede Stelle muss wissen, was im Krisen- oder Kriegsfall in ihrer jeweiligen Zuständigkeit liegt, etwa wenn es darum geht, Straßen und Kreuzungen freizuhalten für Militärkonvois, oder bei der Aktivierung von Personal und Ressourcen.“(Klein/Stenglin 2026).

AG4 „Personal und Gesundheit“: Die im Flyer aufgelisteten Bereiche für diese Arbeitsgruppe umfassen „Wehrersatzwesen“; „Kriegsgefangenenwesen“; „Gefallene“; „Fluchtbewegungen“; „Betreuung und Fürsorge“; „psychosoziale Unterstützung“; „Gesundheitsversorgung“.

AG5 „Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsleitung“: Dazu im Flyer: „Die AG thematisiert die Ertüchtigung der nationalen Verkehrsinfrastruktur und die Erhöhung ihrer Widerstandsfähigkeit mit dem Ziel, in Krise und Konflikt den militärischen Anforderungen unter Berücksichtigung der zivilen Herausforderungen gerecht werden zu können.“

AG6 „Military Mobility“: Die Truppen müssen auch Grenzen überqueren, weshalb sich unter anderem über Dinge wie Zollkontrollen Gedanken gemacht wird. Es geht um die „Vereinfachung, Standardisierung und Beschleunigung von Verfahren sowie die Modernisierung von Infrastruktur, um Truppen und Material schneller grenzüberschreitend verlegen zu können“.

AG7: „Strategische Kommunikation“: Man könnte dazu auch Propaganda sagen, also wie adressiert man die Bevölkerung so, dass sie gefälligst irgendwie an diesem Operationsplan Deutschland mitarbeitet? Da das Dokument geheim ist, wissen wir nicht, ob diese Strategische Kommunikation im Sinne des Operationsplans jetzt schon stattfindet oder erst wenn Fall X oder Y ausgerufen wird, von dem wir dann aber möglicherweise auch gar nichts mitbekommen. Jedenfalls wird sich hier auf höchster Regierungsebene Gedanken darüber gemacht, wie man die Bevölkerung propagandistisch adressiert, um sie ins Glied zu rücken.

OPLAN-Heimatschutztruppe

Von militärischer Seite ist auf oberster Ebene das Operative Führungskommando in Berlin für den OPLAN zuständig, das mit Bundesregierung und NATO kommuniziert. Ihm unterstellt gibt es Landeskommandos in allen Landeshauptstädten, die mit den Landesregierungen und deren Behörden in Kontakt stehen. Und unterhalb davon, weitestgehend aus der Reserve besetzt, existieren Kreis- und Bezirksverbindungskommandos, das heißt, in jedem Kreis, in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Regierungsbezirk gibt es ein kleines Bundeswehrkommando, das sozusagen ebenengerecht mit den jeweiligen Behörden kommuniziert, um im Fall der Fälle das auch alles irgendwie gangbar zu machen.

Neben diesen organisierenden gibt es auch noch ausführende Kräfte bei der Bundeswehr. Das ist der sogenannte Heimatschutz, der gerade massiv ausgebaut wird. Aktuell gibt es sechs Regimenter, zusammen 500 aktive Soldat*innen und um die 6.000 Reservistinnen und Reservisten, die dafür da sind, mit der Waffe ebendiese militärrelevante Infrastruktur in Deutschland zu schützen. Kürzlich kündigte der scheidende Heeresinspekteur Alfons Mais aber an, er sehe für die Heimatschutztruppe einen Bedarf von 9.500 Aktiven sowie 138.000 Reservistinnen und Reservisten, die – wie auch immer das gehen soll – bis 2029 zur Verfügung stehen müssten (Boes 2025). Damit würden genug Truppen zur Verfügung stehen, um den permanenten Quasi-Ernstfall gegen alle Eventualitäten militärisch abzusichern – erklärtermaßen auch gegen Proteste aus der Friedensbewegung (Jokisch 2025).

Quellen und weiterführende Informationen:

Operatives Führungskommando der Bundeswehr: Operationsplan Deutschland. Ein militärisches Kernelement an der Gesamtverteidigung, bundeswehr.de, o.J. .

Operatives Führungskommando der Bundeswehr: Operationsplan Deutschland. Eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bundeswehr.de, September 2025.

FAZ: „Im Frieden befinden wir uns schon lange nicht mehr“, faz.net, 22.4.2024.

Bundeswehrtagung 2025: Russland hat Deutschland im Visier – was macht die Bundeswehr? bundeswehr.de, 07.11.2025.

Führungsakademie der Bundeswehr: Gesamtverteidigung Deutschland. Ein gemeinsamer Auftrag für unsere Gesellschaft, bundeswehr.de, Juni 2025.

Frag den Staat: Anfrage #322581. Die Zitate in diesem Kapitel stammen aus dem Flyer, der dort in der Korrespondenz abrufbar ist.

Klein, Lisa-Martina/ Stenglin, Wilhelmine: Oplan Deutschland: Das steht in der Checkliste für die Länder zur Vorbereitung auf den Bündnisfall, Security.Table #389, 21. Januar 2026).

Boes, Stefan Axel: Mehr Heer muss her: Personalaufwuchs und Heimatschutz, Hardthöhenkurier, 20.9.2025.

Jokisch, Jonathan: Militärische Mobilität – Korridore der Aufrüstung, IMI-Studie 2025/05.

*

Wir danken der Informationsstelle Militarisierung e.V. (IMI) und dem Autor Martin Kirsch für die Möglichkeit der Zweitveröffentlichung. Die Analyse erschien zuerst in der März-Ausgabe des IMI-Magazins Ausdruck, in dem unter anderem die Beiträge des IMI-Kongresses „Militärrepublik verweigern!“ (November 2025) versammelt sind. Wir empfehlen nachhaltig die Lektüre – oder das Nachhören der Konferenz-Beiträge. Text und Ton finden sich auf der Webseite der IMI e.V. .

Die Analyse von Martin Kirsch ergänzte die IMI e.V. online mit kursorischen Einblicken in den OPLAN - Grünbuch ZMZ 4.0:

Die „besten“ Einblicke in den geheimen Operationsplan Deutschland (OPLAN) liefert das „Grünbuch Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) 4.0“, das vom „Zukunftsforum öffentliche Sicherheit“ (Zoes) herausgegeben wurde. In dem explizit am OPLAN angelehnten Dokument, an dem auch mehrere Bundestagsabgeordnete mitgewirkt hatten, wird ein Szenario im Jahr 2030 durchgespielt, in dem sich die Konflikte mit Russland weiter verschärfen und die NATO auf ein russisches Manöver mit der Verlegung von 60.000 Soldat*innen (u.a. 10. Panzerdivision) an die Ostflanke reagiert.

Auffällig ist, dass auch dem Verwundetentransport im Ernstfall darin große Aufmerksamkeit gewidmet wird: „Die im Falle einer militärischen Eskalation in Form von Kampfhandlungen darüber hinaus entstehenden Bedarfe der Bundeswehr sind der Zeitschrift Wehrmedizin und Wehrpharmazie (2/2023, Kohl. M. et. al.. S. 38. ff.) zu entnehmen. Danach ist mit bis zu 1.000 Patientinnen und Patienten pro Tag zu rechnen, von denen 33,6 Prozent intensivpflichtig, 22 Prozent vermehrt pflegebedürftig und 44,4 Prozent leichter verletzt sind.

Die Autoren attestieren eine gravierende ‚hintere Transportlücke‘ für den strategischen Patiententransport. (StratMedEvac) und kommen unter anderem zu dem Fazit, dass es in der konkreten operativen Planung ein Zusammenwirken von militärischen und zivilen Kräften erforderlich sei.“ Dementsprechend wird auch die Bedeutung der Krankenhäuser hervorgehoben: „Gesamtverteidigung als Aufgabe der Zivilgesellschaft und der Bundeswehr bedeutet für alle Akteure im Gesundheitswesen, ihren Beitrag zu leisten und am Bedarf der Streitkräfte zu planen […]. Die Wirksamkeit dieser Absicherung ist auch eine grundlegende Voraussetzung für die Motivation und das Vertrauen der eingesetzten Kräfte. […] Nun ist es aber so, dass in Deutschland die Versorgung von Kriegsverletzungen nicht Teil der chirurgischen Ausbildung ist. In den USA hingegen rotieren […] pro Jahr 50.000 Ärztinnen und Ärzte in die Militärkrankenhäuser. Dies wird staatlich finanziert.“

Viel Raum erhält auch der Umgang mit Demonstrant*innen, deren Rechte in einer Art und Weise gewahrt werden sollen, dass sie den reibungslosen Transport von Kämpfer*innen und Kriegsgerät möglichst nicht behindern: „Schutz von Versammlungs- und Demonstrationslagen: Die sicherheitspolitische Lage (Truppenbewegung) und die sich daraus ergebenden Folgen werden zu einer Steigerung des Versammlungs- und Demonstrationsgeschehens führen, das durch die Polizeien zu schützen ist und daher deren Einsatzkräfte bindet.“ Vorrangig soll dies Sache der Polizei sein – aber nicht ausschließlich, wie aus dieser Forderung ersichtlich ist: „Schaffung niederschwelliger ordnungspolizeilicher Befugnisse für Militärpolizei-Feldjäger, wie etwa Aussprechen von Platzverweisen, Datenabfragen bei Behörden.“

Zentrale Elemente des OPLANs werden bereits eingeübt, zum Beispiel Anfang 2026 im Manöver „Quadriga 2026“, in dem unter anderem der Verletztentransport trainiert wurde. Der Umgang mit Demonstrant*innen war wiederum ein Gegenstand von „Red Storm Bravo“ im September 2025. Zum zugrundeliegenden Szenario schrieb die Bundesregierung in Drucksache 21/1521: „Der Übung liegt ein fiktives, auf Artikel 4 des Nordatlantikvertrages basierendes Szenario zugrunde. Der Umgang mit zivilen Protesten wird dargestellt und geübt.“

Quelle: Zivil-Militärische Zusammenarbeit 4.0 im militärischen Krisenfall. Eine Situationsbeschreibung, Analyse und Handlungsempfehlungen, Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit e.V., 2. Auflage, März 2025.

Zitathinweis: Martin Kirsch: Was Militärs und Behörden für die Heimatfront planen. Erschienen in: Zivil-Militärische Zusammenarbeit. 79/ 2026. URL: https://kritisch-lesen.de/s/wXJ7z. Abgerufen am: 21. 04. 2026 14:42.