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Diktatur als kontinuierlicher Ausnahmezustand

Diktatur als kontinuierlicher Ausnahmezustand
Thema
Essay von Luce deLire

Ist die Befehlsstruktur erst in der Verwaltung etabliert, haben diktatorische Bestrebungen leichtes Spiel. Über die schleichende Militarisierung politischer Prozesse.

Essay von Luce deLire

„Dikatur“, „Tyrannei“, „Faschismus“ – sie alle beschreiben die Zentralisierung von Macht in unterschiedlichen Spielarten. Der globale Aufschwung rechtskonservativer und rechtsextremer Politiken erzeugt die Sorge vor einer Rückkehr dieser überwunden geglaubten Regierungsformen. Die Rede ist von der Zerstörung demokratischer Strukturen, von Unterdrückung der politischen Opposition, von verfolgten Minderheiten – und schließlich von einem erneuten Erstarken des Imperialismus und damit von einem möglichen dritten Weltkrieg. Allerdings geht im aktuellen Diskurs auch begrifflich einiges durcheinander. Als analytischen Begriff wähle ich hier „Diktatur“, weil er mir in Bezug auf die Zentralisierung von Macht gegenüber „Tyrannei“ und „Faschismus“ rechtstheoretisch schärfer erscheint. Aber nicht jede widerrechtliche Einflussnahme der Exekutive ist gleich diktatorisch. Und nicht alle autokratischen Regierungschefs sind Diktator*innen – auch wenn sie es gerne wären. Eine Diktatur ist allerdings aufgrund direkter Machtausübung kaum mehr an rechtliche Weisungen und demokratische Legitimationsprozesse gebunden. Widerstand gegen eine Diktatur wird sich also nur bedingt über öffentlichen Protest und juristischen Widerspruch vollziehen können. Widerstand gegen scheiternde oder ungerechte Demokratien hingegen schon. Wer sich aber in einer Diktatur wähnt und es nicht ist, aber den demokratischen Widerstand aufgibt, schließt den Diktator*innen die Tür auf und wird damit ungewollt zur Kompliz*in der Machtübernahme. Davor möchte ich warnen.

Methodisch möchte ich eine Unterhaltung mit Carl Schmitt anstrengen und zwar in Bezug auf die jüngsten anti-demokratischen Entwicklungen in den USA und in Deutschland. Schmitt schrieb 1921 die erste umfangreiche historische sowie systematische Auseinandersetzung über Diktatur. Schmitt, ein glühender Nazi und Antisemit, bemühte sich außerdem zwischen 1933 und 1936 ausführlich um die Rechtfertigung und juristische Ausgestaltung der nationalsozialistischen Machtergreifung und war ein theoretischer Referenzpunkt derselben. Eine Nähe zum Schmitt’schen Diktaturverständnis sollte daher eine Nähe zu einer tatsächlichen Diktatur bedeuten.

Schmitt führt den Begriff „Diktator“ linguistisch zurück auf „dictare im Sinne von befehlen (edictum)“ (Schmitt 1921, S.4, Fußnote 4), wobei die Lateinische Endung *-tor eine aktive Tätigkeit ausdrückt. Tatsächlich kann ich den Verweis auf den „Befehl“ in keiner anderen Quelle finden (dictare heißt ‚diktieren‘ oder ‚vorschreiben‘ von dico ‚sagen‘, ‚sprechen‘) – es handelt sich also vermutlich um eine distinkt moderne Interpretation. Schmitt jedenfalls schreibt: „Das Ideal des unbedingt herrschenden Willens wäre der militärische Befehl, dessen Bestimmtheit der Promptheit, mit der er befolgt werden soll, entsprechen muss.“ (ebd., S.141) Gemeint ist hier der diktatorische Wille; dieser soll unmittelbar umgesetzt werden – und zwar als „militärische[r] Befehl“. Diktatur bedeutet damit unter anderem die Militarisierung ziviler Prozesse, Zentralisierung der Autoritätsstruktur über die Grenze zwischen Zivilgesellschaft und Militärapparat hinweg. Schmitt spezifiziert sie durch die Begriffe „Bestimmtheit“ und „Promptheit“.

Die Geschwindigkeit der Diktatur

Beginnen wir mit der „Promptheit“: Sowohl der militärische Befehl als auch die verwaltungstechnische Anweisung sind hierarchisch organisierte Instrumente zur Steuerung menschlichen Handelns. Tatsächlich ist für Schmitt jedes Gesetz „seinem Wesen nach ein Befehl“ (ebd., S. 22). Es verlangt Unterordnung. Der militärische Befehl aber verlangt außerdem Widerspruchslosigkeit und „telegraphische[…] Geschwindigkeit“ (ebd., S. 131). Er soll also unmittelbar und unbedingt (ohne Bedingungen, ohne Widerrede) ausgeführt werden – auf Geheiß von Vorgesetzten. Hierin besteht der Unterschied zur administrativen Weisung: Denn letztere verlangt Unterordnung zunächst dem Recht und nicht den Befehlshabenden gegenüber. Daher prüft die Verwaltung zunächst zwecks Rechtssicherheit ihre Zuständigkeit. Die Soldatin aber muss handeln, selbst wenn sie den Befehl für falsch hält, solange die Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich eine Straftat darstellt. Das Militär verlangt also Gehorsam. So erzeugt es Geschwindigkeit: Wo niemand widerspricht, da versickert auch keine Zeit in unendlichen Verwaltungsvorgängen.

Die Verantwortung für die Legitimität des Befehls liegt dabei fast ausschließlich bei den Befehlsgebenden; die Ausführenden tragen die Verantwortung für die korrekte Durchführung. Die Verwaltung aber verlangt Rechtsbindung. Hier steht die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die Vermeidung von Willkür im Vordergrund – und gerade weil das so ist, finden wir die konkrete Verwaltung oft dysfunktional, wenn sie gesetzliche Vorgaben willkürlich strikt auslegt. Verwaltungsbeamte jedenfalls sind dazu angehalten, die Rechtmäßigkeit des Vorhabens zu prüfen und es gegebenenfalls zurückzuweisen. Und das kann dauern. Die Verpflichtung von Verwaltungsbeamt*innen auf ihre Loyalität dem Recht gegenüber steht daher oft der „Promptheit“ der Ausführung, der „telegraphische[n] Geschwindigkeit“ (ebd., S. 131) bei der Umsetzung eines Befehls entgegen. Kurz: Militärisches Handeln folgt dem Grundsatz: Erst handeln, dann klären. Bürokratisches Handeln folgt dem Grundsatz: Erst klären, dann handeln. Und effektiv sind sie dadurch idealtypisch unterschiedlich schnell.

In der Diktatur wird nun die Zivilverwaltung einer militärischen Befehlsstruktur unterworfen: die Bestimmung (der Zweck) einer diktatorischen Handlung fordert die „Promptheit“ unmittelbarer Ausführung. Loyalität gilt in erster Linie den Befehlshabenden und nicht in erster Linie dem Gesetz gegenüber.

Die Bestimmtheit der Diktatur

Neben der „Promptheit“ ist nach Schmitt der militärische Befehl als Paradigma diktatorischen Handelns konstituiert durch seine „Bestimmtheit“ (ebd., S. 141) – einen Zweck (Bestimmung), der die Diktatur rechtfertigt. Denn Diktatur ist für Schmitt in erster Linie Suspension oder Ausnahme von einer Verfassung – allerdings nur, um dafür einen konkreten Zustand (Bestimmung) herbeizuführen: um einen internen oder externen Gegner zu besiegen, um eine neue Verfassung zu erstellen, um eine Revolution zu Ende zu bringen und so weiter.

Das scheint nun seit kurzem in den USA der Fall zu sein: 2024 entschied der Oberste Gerichtshof im Fall Trump v. United States:

„Unter unserer verfassungsrechtlichen Struktur der getrennten Gewalten entzieht die Natur der präsidialen Macht einen ehemaligen Präsidenten der strafrechtlichen Verfolgung für Handlungen, die in den ausschließlichen und unanfechtbaren verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsbereich fallen.“ (Supreme Court Akte 2023, S.1, Übers. L. dL.)

Somit kann Trump in seiner Funktion als Präsident nicht strafrechtlich verfolgt werden – weder im Amt noch darüber hinaus, noch im Falle eklatanter rechtlicher Verstöße. Nach Auffassung des Obersten Gerichtshofs ist der Rechtsstaat im Falle der höchsten Exekutivmacht suspendiert – und zwar um damit angeblich die Gewaltenteilung aufrechtzuerhalten. Denn jeder Zugriff der Judikative auf die Exekutive würde, so die Begründung, die Exekutive in ihrer Exekutivgewalt einschränken, damit die Gewaltenteilung minimieren und so die Verfassung beschädigen. Der US-Präsident muss also, so die Argumentation, vom Recht ausgenommen sein, um die Verfassung aufrechterhalten zu können. Das ist genau die Art von Ausnahmezustand, wie sie Schmitt als Definition der Diktatur artikuliert hat: Die Diktatur soll die Verfassung sichern, indem sie sie suspendiert. Die Diktatur ist die Ausnahme von der Norm. In diesem Fall muss die US-Verfassung vor einer internen Konfrontation zwischen den sie konstituierenden Gewalten bewahrt werden. Exekutive, Legislative und Judikative sollen maximal voneinander getrennt sein. Der US Präsident ist damit seit 2024 nominell Diktator im Sinne Schmitts. Allerdings ist dieser Ausnahmezustand hier nicht etwa temporär (wie ihn Schmitt vorgesehen hatte), sondern permanent. Er gehört zum Präsidialamt mit dazu. In ihrer Gegenposition äußerte sich Verfassungsrichterin Sonia Sotomayor daher wie folgt:

„Das Gericht kreiert effektiv eine rechtsfreie Zone um den Präsidenten und erschüttert [upsetting] damit den Status Quo, der seit der Gründung [der USA] existiert hatte. […] Wenn er seine offiziellen Befugnisse [powers] in irgendeiner Weise verwendet […], wird er nun von Strafverfolgung [criminal prosecution] abgeschirmt. Befielt [orders] er dem SEAL Team 6 der Marine, einen politischen Rivalen zu ermordern? Immun! Organisiert er eine militärischen Putsch [military coup] um an der Macht zu bleiben? Immun! Nimmt er Bestechungsgeld für eine Begnadigung? Immun. Immun, immun, immun.“ (Sotomayor 2024, Sektion VII, Übers. L. dL.)

In der Fortsetzung dieser Logik dient die angebliche besondere Gefahrensituation eines Staates als ideologische Rechtfertigung andernfalls unrechtmäßiger Maßnahmen, wie beispielsweise die illegale Geiselnahme des Venezuelanischen Präsidenten Nicolas Maduro, den völkerrechtswidrigen Angriff auf Iran und viele andere.

Nun liegt innerhalb einer militärischen Befehlskette die Verantwortung oft in den Händen der Weisungsbefugten (siehe oben). Wenn die aber per se ungestraft bleiben, dann wird der juristische Zugriff auf den Handlungszusammenhang selbst fraglich: Sollte jemand die politische Rivalin erschießen, weil die Präsidentin es gesagt hat, übernimmt diese die Verantwortung, bleibt aber straffrei, so wie die Täterin selbst auch. In dieser Logik hätte damit die Straffreiheit einer Person zur generellen Auflösung des juristischen Verantwortungszusammenhangs geführt. Prinzipiell ist das in den USA durch die Praxis der präsidialen Begnadigung jetzt bereits möglich: Ich erschieße die Rivalin, werde verurteilt, dann begnadigt. Ähnliches ist in den USA bereits geschehen: Viele derjenigen die für ihre Erstürmung des Kapitols am 6. Januar 2021 verurteilt wurden, sind inzwischen begnadigt worden, und zwar direkt zum Amts(wieder)antritt Trumps am 20. Januar 2025.

Der militärische Gehorsam kennt natürlich selbst wiederum Ausnahmen – in der Bundesrepublik beispielsweise die Menschenrechte. Und selbst der Nazi Schmitt erkennt die Grenzen des Gehorsams: „Von den Menschen im Ernst zu fordern, daß sie Menschen töten und bereit sind, zu sterben, damit Handel und Industrie der Überlebenden blühe oder die Konsumkraft der Enkel gedeihe, ist grauenhaft und verrückt.“ (Schmitt 1932, S. 37) Inwiefern aber die Unrechtmäßigkeit einer Handlung für eine ausführende Person unmittelbar erkennbar ist, ist je kontextabhängig. Und inwiefern eine solche Unrechtmäßigkeit im Zweifelsfall innerhalb einer diktatorisch durchsetzten Institution zur Geltung gebracht werden kann, ist wiederum eine andere Frage. Es wird sich zeigen, wie weit US-Staat und US-Gesellschaft bereit sind, sich diese Logik zu eigen zu machen.

Schmitts Idee einer temporären Diktatur ist allerdings durchaus konzeptuell fragil. Für Schmitt ist die Diktatur der Umweg, den der verfassungsmäßige Zustand zu sich selbst nimmt – unter Suspension der Verfassung mit dem Zweck, die Verfassung zu schützen (oder zu stiften). Dahinter steht unter anderem eine (Hegelianische) Theorie der (bestimmten) Negation: Die Diktatur negiert die Verfassung. Sie soll sich im Optimalfall nach getaner Arbeit selbst abschaffen und damit der verfassungskonformen Normalität (wieder) freien Lauf lassen – nämlich dann, wenn die „Bestimmtheit“ (Schmitt 1921, S. 141) oder Bestimmung der diktatorischen Befehlsgewalt erreicht ist. Die Diktatur soll sich also natürlicherweise in den gefestigten Verfassungsstaat hinein sublimieren. Negationen schaffen sich aber nicht selbst ab. Sie müssen vielmehr von außen beendet werden. Eine Negation, die wirklich Negation ist, beinhaltet nichts, was sie in die Positivität oder in die Überwindung ihrer negierenden Tätigkeit treiben würde. Alles Treibende ist positiv – Machtinteressen, Ressourcenverteilung, Gerechtigkeitssinn und so weiter. Der permanente Ausnahmezustand der US-Verfassung in Bezug auf das Präsidialamt ist also nicht etwa ein unglücklicher Einzelfall. Sie ist vielmehr die konsequente Konkretisierung der Logik der Diktatur: Sie rechtfertigt sich als Ausnahmeerscheinung. Ihrer Negativität Verfassung und Recht gegenüber sind aber keine inneren Grenzen gesetzt. Daher beansprucht die Diktatur ewige Fortsetzung. Ohne äußere Einflussnahme wird sie sich nicht bändigen lassen. Kurioserweise nähert sich Schmitt diesem Gedanken in seiner Lektüre Hegels an, scheint ihn aber nicht zu begreifen:

„In der Hegelschen Philosophie ist für eine Diktatur nur insofern Raum, als sie inhaltlich die weltgeschichtliche Aufgabe der ,weltgeschichtlichen Persönlichkeit’ (Napoleon) sein könnte, aber der vom Diktator zu beseitigende entgegenstehende Zustand ist ja selbst nur als Negation ein Moment in dem immanenten Prozeß der logischen Selbstentwicklung des Geistes.“ (ebd., S. 144, Fußnote 22)

Die Medialität der Diktatur

Nun bedarf aber eine echte Diktatur nicht bloß der „Bestimmtheit rechtlicher Form, sondern [auch der] Präzision einer Sachtechnik.“ (ebd., S. 141). Entitlement alleine reicht nicht. Die Diktatur hat vielmehr eine genuin medientheoretische Komponente: Die Promptheit des militärischen Befehls soll sich „mit ‚telegraphischer Geschwindigkeit’“ (ebd., S. 131) vollziehen. Der Befehl muss also technologisch (durch „Sachtechnik“) vermittelt und politisch umgesetzt werden. Und tatsächlich: Schon zu Beginn der zweiten Amtszeit von Donald Trump in der ersten Jahreshälfte 2025 verschaffte sich das Department of Government Efficiency (DOGE) unter Elon Musk Zugang zu sensiblen Computersystemen der Bundesbehörden, wie es auch Rainer Mühlhoff 2025 ausführlich darlegt. Das erklärte Ziel von DOGE war die Senkung von Verwaltungskosten und die Bekämpfung von Betrug. Das ist aber nicht passiert. Stattdessen sehen wir hier die „Präzision einer Sachtechnik“ (Schmitt 1921, S. 121) am Werk, mit der die technologisch vermittelte („telegraphische“) Geschwindigkeit des militärischen Befehls hergestellt werden soll und zwar in politisch-personeller und in technologischer Hinsicht.

Politisch-personell hat DOGE dafür gesorgt, dass der US-amerikanische Verwaltungsapparat geschrumpft ist und jetzt primär aus denjenigen besteht, die die Trump-Administration zumindest nicht völlig ablehnen. DOGE erstellte eine Liste aller IT-Führungskräfte der Bundesbehörden und versandte E-Mails an 2,2 Millionen Bundesangestellte mit Ankündigungen drastischer Personaleinsparungen, verschärfter Loyalitätskriterien und Leistungsbeurteilungen. Allen Mitarbeitenden wurde angeboten, dass sie die Behörden mit einem Abfindungspaket verlassen dürften. Dieses Angebot zielte auf diejenigen ab, die das Trump Regime eher nicht unterstützen wollten. Anhänger*innen Trumps hingegen blieben eher auf ihren Plätzen. Diversity, Equity and Inclusion (DEI) Programme wurden gestoppt. DEI Aktivitäten sind jetzt sogar im Rahmen der Regierungsarbeit verboten, was zu einer weiteren demographischen Verschiebung weg von marginalisierten Menschen in der Verwaltung geführt hat. Widerstand von Seiten der Verwaltung wird dadurch unwahrscheinlicher. Darin besteht die personelle Zentralisierung. Eine ihrer unmittelbar politischen Folgen ist, die von Schmitt geforderte Widerstandslosigkeit dem militärischen Befehl gegenüber zu befördern.

Auch technologisch hat DOGE die Verwaltung zentralisiert. Das Office of Personnel Management (OPM) diente als erster Angriffspunkt, gefolgt von der General Services Administration (GSA), der USAID, der NOAA, den Centers for Medicare and Medicaid Services (CMS) und dem CIA. DOGE sicherte sich Zugriff auf das zentrale Zahlungssystem des US Treasury Departments, das jährlich Billionen Dollar an Sozialleistungen, Gehältern und Bundesausgaben abwickelt. Das Ziel war die Zentralisierung dieser Systeme und ihre Verfügbarmachung für KI. Bisher voneinander getrennte Datensätze und Behörden können nun gesammelt adressiert werden. Die oben genannte gesammelte Adressierung von 2,2 Millionen Bundesangestellten ist dafür ein erstes Beispiel. Die Geschwindigkeit der Transmission eines Befehls ist hier also nicht „telegraphisch“ (wie bei Schmitt) – sie ist vielmehr digital und KI-gestützt.

Die KI-Automatisierung ersetzt die regelbasierte Ordnung des Rechtsstaats durch einen schlanken Apparat der digitalisierten Voraussage. Das ermöglicht zumindest phantasmatisch die militärische Geschwindigkeit. Da aber der Verwaltungsapparat selbst ebenfalls verschlankt ist, wird es kaum Personal geben, um die KI-gestützten Entscheidungen überprüfen zu können. Fehler sind daher im wahrsten Sinne des Wortes vorprogrammiert. Es wird also nicht nur die angeblichen Feinde des Regimes treffen. Vielmehr werden alle unter der Zentralisierung unter KI zu leiden haben.

Darüber hinaus aber können nun diskriminierende Entscheidungen noch leichter Einzug halten. Kapitalismus ist dabei ein unterstützender Faktor. Es ist schon länger gängige Praxis, dass sich Diskriminierung hinter der Eigentumsförmigkeit von digitaler Technologie verbirgt. Denn wenn ein Unternehmen oder eine Regierung eine Technologie zur Nutzung erwirbt, sind ihnen die Funktionsweisen dieser Technologien oft unklar. Mehr noch: Der Quellcode ist oft Betriebsgeheimnis, geschützt durch die Regeln des Privateigentums. Auch wenn eine Regierung eine Software selbst entwickelt, bleibt die Funktionsweise normalerweise der Öffentlichkeit entzogen. Dadurch ist parlamentarische Kontrolle quasi unmöglich. Diskriminierung kann so leicht im Code versteckt werden. Rainer Mühlhoff prognostiziert:

„Man wird nicht versichert, nicht angestellt, nicht in das Land hineingelassen, bekommt Sozialleistungen entzogen, wird von der Polizei durchsucht, des Sozialbetrugs oder der Kindeswohlgefährdung verdächtigt, weil ein intransparentes Computersystem anhand von behaviorellen Daten eine Vorhersage trifft.“ (Mühlhoff 2025)

Aber auch die Beschleunigung befördert Gewalt. Das ließ sich zuletzt am 28. Februar 2026 beobachten: Ein von Algorithmen gelenkter US-amerikanischer Tomahawk-Marschflugkörper traf die Shajareh-Tayyebeh-Grundschule in Minab, Iran. Mindestens 165 Menschen starben – überwiegend Schüler*innen. Die technische Beschleunigung der Befehlsgewalt ist auch die ungeprüfte Ausführung verbrecherischer Entscheidungen. Parallel dazu hatte das Israelische Militär das Lavender KI-System in Gaza verwendet. Die verwaltungstechnische Variante dieser KI-gestützten Katastrophen steht uns derzeit noch bevor.

Das Vorbild USA auch hier?

Der Finanzskandal um die irreguläre Vergabe von Fördergeldern für Projekte gegen Antisemitismus zeigt, dass die politische Exekutive auch in Deutschland und auch von Seiten sogenannter „demokratischer“ Parteien an Ausnahmebefugnissen interessiert ist. Der ehemalige Kultursenator Joe Chialo (CDU) setzte 2025 trotz massiver Kürzungen im Berliner Kunst- und Kultursektor die Förderung von mehr als einem Dutzend Projekten auf Drängen der CDU-Fraktion durch, obwohl die Verwaltung massive Bedenken anmeldete. Eine Liste der zu fördernden Projektträger wurde in der CDU-Fraktion erstellt, ohne dass die Kulturverwaltung Kenntnis von den Projekten hatte. Chialo schrieb, eines zentralisierten Antragsverfahrens bedürfe es hierzu nicht. Die Projekte erhielten direkte Aufforderungen zur Antragstellung. Die Folgen für die Antisemitismusbekämpfung sind immens: Antisemit*innen, die einen jüdisch durchsetzten deep state fabulieren, können sich hier leicht bestätigt fühlen. Darüber hinaus aber wurde Geld an fachlich und ästhetisch ungeeignete Projekte verteilt und damit eine Chance zur tatsächlichen Antisemitismusbekämpfung zugunsten konservativer Vetternwirtschaft vertan. Die 2,65 Millionen Euro, die bis September 2025 bewilligt wurden, fließen an Projekte, die der Kulturverwaltung überwiegend unbekannt waren. Manche Empfänger wie die Between Worlds GmbH oder die Immobilienverwaltung FaBlhaft GmbH & Co. KG bieten keine erkennbare Expertise im Bereich Antisemitismusbekämpfung.

Nach Chialos Rücktritt am 02.05.2025 hielt Sarah Wedl-Wilson, Chialos parteilose Nachfolgerin, an dem Vorhaben fest. Sie wies beispielsweise die Verwaltung an, auf die Forderung nach einem monetären Eigenanteil bei Förderungen zu verzichten. Die Verwaltung verwies auf zuwendungsrechtliche Bedenken und warnte vor Projekten ohne ordnungsgemäße Geschäftsführung. Der Tagesspiegel berichtet von einer erfahrenen Mitarbeiterin, die vor dem Untersuchungsausschuss unlängst zum Thema gesagt habe: „Die Art und Weise, wie hier sehr direkt in die Verwaltung eingegriffen worden ist, hat mich sehr erstaunt und zum Teil auch schockiert. Das habe ich bis dahin noch nicht erlebt.“ (Kiesel 2026)

Die Verwaltung soll hier angesichts angeblicher Ausnahmesituationen als Exekutionsorgan politischer Entscheidungen fungieren. Der politische Wille überstimmt die rechtlichen Prüfverfahren. Senator*innen wirken direkt auf Verwaltungsmitarbeiter*innen ein und bewilligen Anträge ohne fachliche Prüfung. Wir sehen hier genau, wie sich die Verwaltung auf ihre Pflicht zur rechtlichen Prüfung beruft, während der CDU-Senat in Richtung befehlsartiger Intervention schielt. Der Wille zum Ausnahmezustand besteht auch auf Seiten der CDU.

Ein weiteres Beispiel für die systematische Missachtung rechtlicher Vorgaben durch die politische Exekutive ist das Vorgehen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Seit dem Regierungswechsel im Frühjahr 2025 hat Dobrindt konsequent an der Praxis der Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen festgehalten, obwohl das Berliner Verwaltungsgericht diese Handlungen explizit als rechtswidrig eingestuft hat. Das Gericht hatte festgestellt, dass die Zurückweisung von Geflüchteten bereits auf deutschem Staatsgebiet gegen geltendes Recht verstößt. Dobrindt ignorierte dieses Urteil jedoch, indem er es als bloße „Einzelfallentscheidung“ abtat und behauptete, die Praxis gelte weiterhin. Trotz der gerichtlichen Klarstellung setzt die Polizei die Zurückweisungen fort. Der politische Wille der Exekutive wird erneut über die rechtsstaatlichen Prüfverfahren und gerichtlichen Urteile gestellt. Die Begründung dafür ist ein angeblicher Ausnahmezustand, diesmal in Bezug auf die illegale Einwanderung von Geflüchteten.

Weitere Beispiele wären der Skandal um den Deutschen Buchhandlungspreis 2026, das Vorgehen der Polizei gegen pro-palästinensische Aktivist*innen, die damit verbundene anlasslose Ausweisung insbesondere trans- und nicht-binärer Aktivist*innen, die Entförderung von demokratiefördernden Projekten durch die CDU,Regierung, weil Vielfalt kein Förderziel mehr sei und so weiter.


Antifaschistische Verwaltung

Es handelt sich bei diesen Fällen noch nicht um diktatorische Interventionen. Viele davon sind juristisch angefochten worden, häufig erfolgreich und oft hat die Anfechtung auch Wirkung gezeigt. Der Fall Dobrindt ist hier besonders besorgniserregend. Alle diese Beispiele zeigen aber, dass der politische Wille zur Diktatur teils auch auf Seiten der CDU gegeben ist. Sollte es in Deutschland zu einer Zuspitzung in Richtung Schmitt’scher Diktatur kommen, oder darüber hinaus, wie es bereits jetzt in den USA der Fall ist, so wird die politische Verantwortung dafür bei der CDU liegen – denn die AfD wird es alleine nicht schaffen.

Martina Klement, die frühere Berliner Staatssekretärin für Verwaltungsmodernisierung, forderte einen Kulturwandel in der Berliner Verwaltung. Wohin dieser Wandel gehen soll zeigt sich bereits: Politische Loyalität und Fraktionsinteressen sollen per Befehl oder Anweisung fachliche Kriterien oder rechtliche Prüfungen gegebenenfalls justieren können – in Berlin (Chialo, Wedl-Wilson) und auf Bundesebene (Dobrindt). Es ist das autokratische Gesicht der CDU, die sich mit Verweis auf die noch autokratischere AfD einen demokratischen Anstrich gibt.

Noch ist Zeit, die Resilienz im Apparat zu stärken. Was ist zu tun? Werdet Verwaltungsbeamte! Verführt die Leute in der Verwaltung – zum Widerstand gegen die Tendenz zum Durchregieren! Darüber hinaus muss es jedoch auch einen Vorschlag zur allgemeinen Verwaltungsreform von Links geben, der sich nicht in einer „Befehlsstruktur-Light“ erschöpft. Es braucht ein progressives Gegenkonzept. Verträge, gesetzliche Ordnung und Befehle markieren unterschiedliche Punkte auf einem Spektrum der Unterwerfung. Gerade weil sie ein Kontinuum der Unterwerfung darstellen, kann eine demokratische Verwaltung militarisiert werden. Es handelt sich dabei nur um eine Intensivierung der existierenden Funktionsweisen staatlichen Handelns. Eine antifaschistische Verwaltung muss daher einem anderen Prinzip folgen.

Ich schlage dazu die Gastlichkeit vor. Denn in der gastlichen Situation ist unklar, wie lange wir miteinander sprechen, wie viel Kuchen wir essen und so weiter. Gastlichkeit setzt der Unterwerfung daher ein komplexes Cluster von Fähigkeiten entgegen: Fürsorge, Aufmerksamkeit, Empathie, Problemlösungsbereitschaft und vor allem – und am wichtigsten – Kreativität im kollektiven Umgang miteinander. Eine Verwaltungsreform, die nicht nur reibungslose Abläufe, sondern auch Resilienz gegen faschistische Übernahme im Sinn hat, sollte sich fragen: Wie kann die Verwaltung gastlicher, hospitabler werden – für alle Beteiligten? Wie können die Einzelnen dazu ermutigt und befähigt werden, Einzelfallentscheidungen im Zuschnitt auf einzelne Menschen zu entwickeln, anstatt sie allgemeinen Regeln, Gesetzen und Befehlen zu subsumieren? Damit meine ich nicht die standartisierte Einzelfallprüfung, die letztlich nur in einer Unterwerfung der Einzelnen unter Verwaltungskategorien ist. Ich meine ein gastliches Miteinander jenseits der kategoriellen Standartisierung, das es schafft, Unbestimmtheit als Ressource und nicht als Hindernis zu begreifen. Wie kann eine Arbeitsatmosphäre geschaffen werden, in der die Unzuständigkeit nicht als bevorzugte Option gewählt wird, die den Arbeitsaufwand der individuellen Verwaltungsbeamt*in reduziert, sondern als eine Herausforderung betrachtet wird, die im Sinne aller zu lösen ist? Wie können Verwaltungsbeamt*innen in ihrer Funktion dazu befähigt werden, zu urteilenden Menschen zu werden? Was könnte sie dazu motivieren, sich im Zweifelsfall nicht zu willfährigen Unterlingen degradieren zu lassen? All das müssten Fragen für eine antifaschistische Verwaltungsreform sein. Ich kann sie hier aufgrund der Kürze des Artikels (und der unbezahlten Arbeit) leider nur stellen und keine Antworten geben. Deutschland aber hat sie bitter nötig. Denn die Diktatur schläft nicht.

Mit Dank an: Dara Abdallah, Walid Abdelnour, Callaz, Danny Schwartz, die Redaktion von kritisch-lesen.de, und die „School of Futurology“ Gruppe in meinem Seminar im März 2026 in der Vierten Welt, Berlin.

Zusätzliche verwendete Quellen

Kiesel, Robert (2026): „Habe ich bis dahin noch nicht erlebt“. Tagesspiegel, 06.03.2026, Online einsehbar hier.

Mühlhoff, Rainer (2025): Trump und der neue Faschismus. In: Verfassungsblog vom 09.02.2025, Online einsehbar hier.

Schmitt, Carl (1921). Die Diktatur: Von den Anfängen des modernen Souveränitätsgedankens bis zum proletarischen Klassenkampf (8. Ausgabe: 2015). Duncker & Humblot.

ders. (1932): Der Begriff des Politischen: Mit einer Rede über das Zeitalter der Neutralisierungen und Entpolitisierungen. Duncker & Humblot.

Sotomayor, S. M. (2024). Dissenting opinion in Trump v. United States, 603 U.S. (2024). Supreme Court Akte, Online einsehbar hier.

Supreme Court Akte (2024), Trump vs. United States, Online einsehbar hier.

Zitathinweis: Luce deLire: Diktatur als kontinuierlicher Ausnahmezustand. Erschienen in: Zivil-Militärische Zusammenarbeit. 79/ 2026. URL: https://kritisch-lesen.de/s/N2wVC. Abgerufen am: 21. 04. 2026 14:43.