Zum Inhalt springen

Noskes Schuld an der Ermordung Rosa Luxemburgs

Buchautor_innen
Klaus Gietinger
Buchtitel
Eine Leiche im Landwehrkanal
Buchuntertitel
Die Ermordung der Rosa L.

Luxemburg und Liebknecht wurden auf Geheiß von Pabst ermordet – und unter Billigung von Noske.

In den Abwehrkämpfen gegen die LINKE in Hessen war der Abgeordneten Wissler auch üble Verleumdung der SPD vorgeworfen worden, als sie erwähnte, dass diese Partei schuld sei an Liebknechts und Luxemburgs Ermordung. Auf den Spuren Pofallas machte sich Christian Wagner sofort auf, die SPD zu rächen und die Verleumderin zu strafen. Nicht zu Unrecht sind geistesverwandte CDUler sofort zur Stelle, wenn es gilt, den Staatsschützer Noske von 1919 zu verteidigen, auch wenn der nominell Parteigenosse der Strucks und Münteferings war. Gott sei Dank ist mit Klaus Gietingers „Eine Leiche im Landwehrkanal“ nun im Nautilus-Verlag ein Buch neu herausgekommen, das über den Punkt Noske keinen Zweifel lässt.

In dem 1995 zuerst bei “Verlag 1900 Berlin” herausgekommenen Buch wird zunächst die Militärorganisation unter Hauptmann Pabst geschildert, die seit Kriegsende 1918 aus weiterdienenden Truppen gebildet worden war, sich einer Bürgerwehr als Fahndungs- und Polizeigruppe angegliedert hatte und von der SPD/USPD-Regierung unbehindert und autonom in ihren Handlungen belassen worden war. Besonders hebt Gietinger hervor, dass die Regierung auch die Zuständigkeit der Militärjustiz beibehalten hatte. Erst dadurch wurden die Vertuschungsmanöver nach der Ermordung der Spartakus-Führer erst möglich.

Gietinger hatte späte Erklärungen von Hauptmann Pabst vorliegen, in denen dieser detailliert seine Telefongespräche mit Noske schildert - in der Nacht, nachdem die “Bürgerwehr” ihm die zwei Gefangenen ins Hotel Eden zugeführt hatte. Demnach hätte Noske zuerst auf den zuständigen General-Oberst Lüttwitz verwiesen. Als Pabst einen Exekutionsbefehl von diesem für aussichtslos erklärte, habe Noske sich sinngemäß so geäußert: „dann müsse er [Pabst] selbst verantworten, was zu tun sei.”

Damit ist ein billigendes In-Kauf-Nehmen der Tötung auf jeden Fall erwiesen. Darüber hinaus - so Gietinger - tat Noske als neuer Kriegsminister und damit oberster Gerichtsherr alles, um eine wirkliche Aufklärung der Vorgänge zu verhindern. So unterschrieb er, gegen den Rat sämtlicher Sachverständiger und einer früheren Weisung seines eigenen Ministeriums, das Urteil, in welchem dem damals hauptverdächtigen Todesschützen Vogel ein bloßer Mordversuch zugeschrieben wurde. Damit war wegen geringer Schuld eine Auslieferung des Beschuldigten ausgeschlossen. Vogel war nämlich mit Hilfe eines gefälschten staatsanwaltlichen Befehls zur Flucht aus der Untersuchungshaft verholfen worden, und zwar von niemand anderem als vom späteren Geheimdienstchef Canaris, der zugleich als Richter im Verfahren fungiert hatte.

Jorns, damals noch Staatsanwalt beim Militärgericht, später Reichsanwalt, tat seinerseits sein Bestes, Pabst und die übergeordneten Stellen des Reichs aus diesem und den nachfolgenden Prozessen herauszuhalten, was ihm - durch Unterstützung der halben Reichsjustiz - vorzüglich gelang. Als der verdiente Staatsdiener im Jahre 1941 starb, rühmten ihm amtliche Stellen des NS-Staates immer noch nach, was er seinerzeit in Sachen Liebknecht-Luxemburg für das deutsche Reich getan hatte. Damals zumindest muss eine breite Öffentlichkeit gewusst haben, was hinter den Vertuschungen stand.

Nicht so die Nachkriegsjustiz. Ein Mitbeschuldigter (Souchon), von dem im Buch lang die Rede ist, klagte nämlich gegen den Süddeutschen Rundfunk gegen die Darstellung seiner Rolle bei den Ermordungen. Er bekam vom Landgericht Stuttgart und vom Oberlandesgericht Recht. Damit konnte ein Dokumentarfilm, der teilweise schon auf den Recherchen Gietingers beruhte, jahrelang nicht veröffentlicht werden. Das Landgericht studierte fleißig die Akten, stellte fest, dass sämtliche Urteile formal korrekt ausgestellt worden waren und dass Noske unterschrieben hatte. Pabst, der inzwischen seine Großtat ausgeplaudert hatte, wurde wegen seniler Gedächstnisschwäche nicht ernst genommen. Hinzu kam, dass die Bundesregierung 1962 in einer Stellungnahme zu Pabsts Veröffentlichungen von “Standrechtlichen Erschießungen” sprach. Damit war dem ersten Justizskandal in der Weimarer Republik der zweite hinzugefügt.

Es würde zu weit führen, all die Kumpaneien und Durchstechereien zu schildern, die Gietinger nachzeichnet. Sie ergeben immer das gleiche Bild: Die damaligen diversen Reichsregierungen hatten alle das größte Interesse, das Verbrechen unter den Teppich zu kehren, was überhaupt erst das Hochkommen der parlamentarischen Kompanie-Wirtschaft der Weimarer Republik ermöglicht hatte.

Pofalla, treuester der Treuen, trabt genau auf dieser Spur. In der Frankfurter Rundschau vom 29. 5.08 erklärt er uns: „Nach dem Ersten Weltkrieg verhinderte auch die SPD mit ihrem beherzten Auftreten für eine Republik, dass Spartakisten und Kommunisten Deutschlands Zukunft bestimmten.“ Der besonders beherzte Auftreter hieß damals Noske. Mag Gietinger beweisen, was er will: für einen Pofalla ist wahr, was den beiden Koalitionsparteien nützt.

**

Die Rezension erschien zuerst im Januar 2009 auf stattweb.de (Update: kritisch-lesen.de, sfr, 03/2011)

Klaus Gietinger 1995:
Eine Leiche im Landwehrkanal. Die Ermordung der Rosa L..
Verlag 1900, Berlin.
ISBN: 3-930278-02-2.
189 Seiten.
Zitathinweis: Fritz Güde: Noskes Schuld an der Ermordung Rosa Luxemburgs. Erschienen in: . URL: https://kritisch-lesen.de/s/YKBhe. Abgerufen am: 21. 11. 2024 13:03.

Zur Rezension
Zum Buch
Klaus Gietinger 1995:
Eine Leiche im Landwehrkanal. Die Ermordung der Rosa L..
Verlag 1900, Berlin.
ISBN: 3-930278-02-2.
189 Seiten.