Zivilklauseln, oder die Frage: Krieg ist Frieden?
- Buchautor_innen
- Thomas Nielebock, Simon Meisch, Volker Harms (Hg.)
- Buchtitel
- Zivilklauseln für Forschung, Lehre und Studium
- Buchuntertitel
- Hochschulen zum Frieden verpflichtet
Thomas Nielebock, Simon Meisch und Volker Harms debattieren in ihrem Sammelband die Einführung der Zivilklausel an deutschen Universitäten und Fachhochschulen.
„Zivilklauseln für Forschung, Lehre und Studium“ war bereits Gegenstand heftiger Debatten. Das Sammelwerk beschloss eine Ringvorlesung, welche im Wintersemester 2011/12 an der Universität Tübingen stattfand. Diese hatte im Vorjahr der Präambel ihrer Grundordnung hinzugefügt, dass „Lehre, Forschung und Studium […] friedlichen Zwecken dienen, das Zusammenleben der Völker bereichern und im Bewusstsein der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen erfolgen“ solle.
Die materielle Dimension
Heute haben 15 der 324 deutschen Universitäten und Fachhochschulen eine Zivil- oder Friedensklausel, wovon zehn zwischen 2000 und 2013 verabschiedet wurden (Dölling/Nieke 2013, S. 39 f.). Dies steht im Zusammenhang mit der zunehmenden Drittmittelfinanzierung von Forschungsprojekten. Die Klauseln übernehmen dabei zwei Funktionen: Im Allgemeinen minimieren sie die Komplexität im akademischen Ausscheidungskampf, indem gewisse Fördertröge ausgeschlossen werden. Konkret sollen sie sicherstellen, dass kein Cent der im Haushaltsplan 2013 des Verteidigungsministerium insgesamt 273 Millionen für Auftragsforschung vorgesehenen Euro angezapft wird – wobei auch jene zehn Millionen US-Dollar eingeschlossen sind, die – wie im so genannten NSA-Skandal bekannt wurde – seit 2000 aus den USA an mindestens 22 deutsche Hochschulen und Forschungsinstitute für Rüstungsforschung geflossen sind. (Vgl. ebd., S. 42) Da die Herausgeber an der Chronologie der Ringvorlesung festhalten, werden zuerst die normativen Grundlagen, dann der Status Quo, der sicherheitspolitische Kontext und schließlich die Herausforderungen für die Disziplin erörtert. Einige Beispiele implementierter Zivilklauseln und ein Fazit von Nielebock runden den Band ab. Das Ende vorweggenommen: Der Tübinger Politologe wünscht sich eine gemäßigte Position, um einen „Diskurs-Rahmen zu etablieren, der es erlaubt, strittige Fälle zu bewerten“ (S. 338). Dafür sollen Kommissionen, in der alle Statusgruppen vertreten sind, Transparenz und Selbsterklärungen der Forschenden die institutionellen Voraussetzungen schaffen: Weiterbildungs-, Sonderförderprogramme und Ausfallmittel für jene, die Drittelmittel ausschlagen, welche nicht-zivilen Zwecken dienen.
So vielfältig und sinnvoll die Vorschläge sind, so unwahrscheinlich ist ihre Umsetzung. Schließlich zeichnen sich deutsche Universitäten heute als top-down-Institutionen aus, in denen studentische Partizipation und eine wirkmächtige Repräsentation von nicht-akademischen Beschäftigten nicht vorgesehen ist, wie mit Hendrik Burmeister bezeichnenderweise ein Student herausstellt. Neben dieser institutionellen Ebene sorgen neue Finanzierungsmodelle dafür, dass das Akademische sich immer marktförmiger gestaltet. Im Rahmen von „Exzellenz-“ und „Zukunftsinitiativen“ bedeutet dies, „anwendungsorientiert“ zu forschen. In den Beiträgen der Tübinger Wissenschaftler wird denn auch „Praktikabilität“ stets hervorgehoben, stehen sie doch im Zusammenhang mit dem eigenen Drittelmittelprojekt namens „Research – Relevance – Responsibility“. Trotz der beschriebenen Ökonomisierung der Bildung findet sich kein Beitrag, der eben diese thematisiert. Im Gegenteil stellen die Herausgeber klar, dass dies nicht der richtige Ort sei, „um die Sinnhaftigkeit einer durch Drittmittel finanzierten Wissenschaft zu diskutieren“ (S. 14). Die Materialität der Universität, ihre Reproduktion des Ewiggleichen einerseits und ihr Potential andererseits, Gesellschaft zu emanzipieren – diese beiden Seiten müssen von Leser*innen selbstständig erkannt werden. Ein Buch also, das durchaus gegen den Strich gelesen werden sollte.
Zart wäre einzig das Gröbste
Nicht die Fragen, warum jemand hungern muss in Zeiten des Überflusses, warum trotz der Ressourcen dafür, ein friedliches Leben einzurichten, Kriege geführt werden, stehen im Fokus. Stattdessen wird das schöne Leben der Zukunft in die Gegenwart projiziert, indem die Lesenden in real existierende Debatten eingeführt werden: Welche Institutionen existieren, welche organisatorischen Probleme können vorgefunden werden und welche Widersprüche treten zwischen normativen Vorstellungen und ihrer Umsetzung auf? Damit gewinnt der oder die Leser*in einen gelungen Einblick in die Konzepte der „Responsibility to Protect“ (Harald Müller) und des „gerechten Kriegs“ (Andreas Hasenclever), ohne dass aber deren Verzahnung mit der Debatte um Friedens- und Zivilklauseln explizit gemacht würde. Der Zusammenhang ist jedoch klar: Beide Konzepte florieren im politischen wie im wissenschaftlichen Diskurs.
Neben Regina Ammicht Quinns und Michael Nagenborgs „ethische[n] Perspektiven auf Fragen ziviler Sicherheit und auf die Sicherheitsforschung in Deutschland“ (S. 255) verdient der Beitrag von Sabine Jaberg, Dozentin an der Führungsakademie der Bundeswehr, besondere Aufmerksamkeit. Sorgfältig herausgearbeitet zeigt sie anhand der Bundeswehr die Kluft zwischen Verfassungsnorm und Verfassungswirklichkeit auf. Die Realität einer „Armee im Einsatz“ führt sie zur grundlegenden Frage, wie es aktuell um das grundgesetzliche Friedensgebot bestellt sei. Obgleich das Grundgesetz keine eindeutige Friedensdefinition vorgebe, wirke der gesetzliche Friedensgehalt nur auf den ersten Blick diffus:
„Unabhängig davon, wie eng oder wie weit Frieden verstanden wird, darf er nur mit ganz bestimmten Mitteln verfolgt werden. Dort, wo die Verfassung den Einsatz von Streitkräften nicht vorsieht, bleibt Politik im Dienste des Friedens auf zivile Mittel beschränkt“ (S. 180).
Wie die Autorin durch eine Inhaltsanalyse des Weißbuchs des Bundesverteidigungsministeriums verdeutlicht, sieht die Politik das Militär längst als eines von vielen Instrumenten einer umfassend angelegten und vorausschauenden Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Damit beschreibt militärische Gewalt nicht länger den Ausnahme-, sondern den ordnungspolitischen Regelfall. Mit „präventiver Selbstverteidigung“, „antizipatorischer Nothilfe für Bündnispartner“ oder „responsibility to protect“ bedienen sich Militärstrateg*innen jener Konzepte, die ihnen wissenschaftlich aufbereitet wurden.
Eine Verschiebung des Denk- und Sagbaren ist die notwendige Konsequenz. Laut Jaberg ist im Rahmen von Militärbündnissen bereits mit den Tabus des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs und der militärischen Durchsetzung partikularer Interessen gebrochen worden – durch die Gewährleistung von Überflugsrechten und die personelle Entlastung für die Interventionsparteien des Irakkriegs, wie auch durch Missionen zur Sicherstellung der Energieversorgung und Freiheit von See- und Handelswegen: „Militärisches Engagement mutiert damit zum Prestigeobjekt. Gleichzeitig fungiert es als konvertible Währung, mit der auf dem Markt internationaler Politik bezahlt wird“ (S. 214). Das Gröbste, ein universeller Friedensbegriff, wurde Einzelinteressen untergeordnet.
Ein Beitrag zum Frieden?
Die Entgrenzung der Friedens-, Kriegs-, Sicherheits- und Verteidigungsbegriffe stellt somit die Grundlage für die Arbeitsteilung von Universität und Militär dar – weswegen sich die so gut wie immer studentischen Aktivist*innen nicht mehr mit einer Friedensklausel zufriedengeben und eine Zivilklausel fordern. Doch ist die Entgrenzung der Universität eigen? Die im Sammelband zahlreich formulierten Versuche, die „ureigenste Aufgabe von Wissenschaft und Forschung“ als „Kultivierung von Mensch und Gesellschaft“ oder als „Orientierung […] an Freiheit, Frieden und Gerechtigkeit“ (S. 325) auszumachen, würde einer genealogischen Kritik wohl kaum standhalten. Aussagen wie „[e]rst seit dem Zweiten Weltkrieg wurde Wissenschaft in großem Stil und systematisch für den Krieg eingesetzt“ (S. 113) erscheinen nicht nur vor dem Hintergrund von Sozialdarwinismus, eurozentrischer „Rassentheorie“ und nationalsozialistischer Eugenik, sondern auch der technischen Umsetzung von Massenvernichtung als Affront.
Die bildungstheoretische Dialektik der Universität besteht in dem Spannungsfeld von „Aufklärung und Verdinglichung“ (Schäfer 1988). Die Institution Universität umschließt jene Bildung, die das Potential zur subjektiven Automatisierung gegen die Gesellschaft – das heißt zur individuellen Emanzipation von einer angeblichen Natürlichkeit – hat. Und doch betreibt sie regelmäßig die Automatisierung für die Gesellschaft, das heißt die Entfaltung individueller Fähigkeiten für die Reproduktion der gesellschaftlichen Herrschaftsverhältnisse. Die Verzahnung von Bildung und Realpolitik ist dafür grundlegend, was gegen die Erzählung von den umtriebigen „Gruppierungen aus dem linken und linksextremen Umfeld“ (Dölling/Nieke 2013, S. 44) in Stellung gebracht werden müsste.
Dem Sammelwerk gelingt das allerdings kaum. Verschiedene Beiträge bieten differenzierte Einleitungen in inner-universitäre Diskurse, in grundlegende Begrifflichkeiten wie „dual use“ (die Problematik der Nutzung von Grundlagenforschung für militärische wie zivile Zwecke). Hierfür sind die Beiträge von Simon Meisch und Thomas Diez beispielhaft. Während erster die kursierenden Friedens- und Verantwortungsbegriffe auseinanderdividiert, behandelt zweiter den Wandel des Sicherheitsbegriffs. So wird zum Beispiel Frieden nicht mehr allein als Abwesenheit von physischer Gewalt, sondern wesentlich ganzheitlicher gefasst. Diese Ausdifferenzierung ist angemessen und bedeutsam wie der Beitrag von Erhard Denninger, in dem er die Vereinbarkeit von Zivilklauseln mit dem Prinzip der Wissenschaftsfreiheit herausstellt. Um die Thematik hinreichend zu begreifen, hätte es jedoch mindestens eines Beitrags bedurft, der den Gesellschaftszusammenhang ergründet. Schließlich ist – vor dem Hintergrund von materieller Abhängigkeit und verfolgten Partikularinteressen – das Prinzip der Wissenschaftsfreiheit zwar unerreichbar, als Idealtypus jedoch wegweisend. Genauso verhält es sich mit dem universellen Frieden, der als mögliches Ideal stets anleitend für alle partikularen Friedenskonzepte sein kann, um widersprüchliche Praxen und Argumente aufzudecken.
Gestalten statt Verwalten
„Krieg ist Frieden“ lässt die Partei in George Orwells „1984“ verlauten. Die drei Großmächte führen gegeneinander an der Peripherie Krieg. Die Bevölkerung ist davon nicht direkt betroffen, doch Einschränkungen und Mangel können so gerechtfertigt werden. Was eigentlich die unnötige Ausnahme sein sollte, ist die Regel. Ähnlich verhält es sich an den Universitäten. Die Idee des schönen Lebens für alle wird als utopisch gebrandmarkt und ins Reich der Fantasie verbannt. Und so bleibt die Frage bestehen, ob nicht hinter Sätzen wie „[d]er Sinn einer Friedens- oder Zivilklausel ist nicht von selbst gegeben, sondern muss erst an der jeweiligen Hochschule diskursiv entfaltet werden“ (S. 13) eine bestimmte Ideologie steckt. Denn die Verordnung von Meinungspluralismus kann ein Mittel dazu sein, Vernunft zu begraben. Davon zeugt das Beispiel Prof. Dr. Joachim Krause, welcher hinter der möglichen Einführung einer Zivilklausel an der Universität Kiel eine linksextremistische Verschwörung witterte, die er implizit mit dem Antisemitismus der Nationalsozialisten gleichsetzte (vgl. Leaky 2013). Auch wenn sich das Sammelwerk solcher Dummheit verwehrt – vor dem Hintergrund der Berufung von Wolfgang Ischinger, dem Leiter der Münchner Sicherheitskonferenz, zum Honorarprofessor am Institut für Politikwissenschaft der Universität Tübingen bewegt sich das Buch zwischen Scheindebatte und kritischer Analyse. Dessen Engagement genauso wie diverse Grauzonen mit dem Beutelsbacher Prinzip der „Pluralität bei Veranstaltungen“ (S. 341) zu rechtfertigen, kann dabei nicht überzeugen. Es ginge doch vielmehr darum, das Mögliche zu gestalten anstatt das Reale zu verwalten.
Zusätzlich verwendete Literatur
Dölling, Stefan/ Nieke, Sebastian (2013): Akademischer Zündstoff, In: ADLAS #4, S. 31-35 Leaky (2013): Politikwissenschaftler Krause, Zivilklauseln und der Nationalsozialismus, Online hier Schäfer, Alfred (1988): Aufklärung und Verdinglichung. Reflexion zum historisch-systematischen Problemgehalt der Bildungstheorie. Athenäum, Frankfurt/Main
Zivilklauseln für Forschung, Lehre und Studium. Hochschulen zum Frieden verpflichtet.
Nomos, Baden-Baden.
ISBN: 978-3-8329-7551-7.
344 Seiten. 59,00 Euro.