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Die Ambivalenz des Völkerrechts

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Buchautor_innen
Norman Paech, Gerhard Stuby
Buchtitel
Völkerrecht und Machtpolitik in den internationalen Beziehungen
Buchuntertitel
Aktualisierte Ausgabe

Norman Paech und Gerhard Stuby zeichnen die Geschichte des Völkerrechts sowie dessen Hauptelemente nach und zeigen an zahlreichen Beispielen dessen Ambivalenz auf.

„Wir können nicht zur Seite schauen, wenn Mord und Vergewaltigung an der Tagesordnung sind, schon allein aus humanitären Gründen“, argumentiert Ursula von der Leyen (CDU) im Nachrichtenmagazin Der Spiegel gegen die angebliche militärische Zurückhaltung der Bundesrepublik Deutschland. Diesen Satz, käme er nicht aus dem Mund der neuen Verteidigungsministerin, könnte man als Appell lesen, sich zum Beispiel für die Schließung des Foltergefängnisses Guantanamo einzusetzen oder sich gegen imperialistische Kriege und andere barbarische Ausdrücke der kapitalistischen Gesellschaft zu organisieren. Doch von der Leyen möchte damit begründen, warum die Bundeswehr in Afrika aktiver werden möge, momentan vor allem an der Seite der alten und neuen Kolonialmacht Frankreich in Mali und der Zentralafrikanischen Republik. Andernfalls komme die von der Bundesrepublik dominierte EU „im Spiel der globalen Mächte nicht voran“.

Von der Leyen nimmt die schwere Bürde des Zivilisationsexports auf sich. Die neue Trägerin der „White Woman's Burden“ weiß, wie wirksam sie die Beteiligung deutscher Truppen an Militärinterventionen für wirtschaftliche und politische Interessen mit wohltätiger Rhetorik legitimieren kann. Krieg ist Frieden, Imperialismus ist Humanität.

Die Machtpolitik der Bundesregierung soll aber nicht nur ideologisch, sondern auch rechtlich legitimiert sein. Im Kampf auf internationalen Kriegsschauplätzen wie im Kampf um Nachwuchs für die Bundeswehr an der Heimatfront ist es der deutschen Mutter und Ministerin daher ebenso wichtig zu betonen: „Wir halten uns an das Völkerrecht.“ Folgt man der Interpretation der Rechtswissenschaftler und Buchautoren Norman Paech und Gerhard Stuby, müsste sie als erste Amtshandlung den Auslandseinsatz in Afghanistan beenden, um ihrer Aussage Taten folgen zu lassen. Doch das ist eben nur eine Interpretation – der Umgang mit dem Völkerrecht ist eine Frage der „Machtpolitik in den internationalen Beziehungen“, wie Paech und Stuby in der hier vorgestellten Publikation einleuchtend argumentieren.

Das „Recht der Völker“ – Zwischen Schutz für „schwache Staaten“ und Herrschaftsinstrument

Die Lektüre des von Norman Paech und Gerhard Stuby vorgelegten Studienbuches über Völkerrecht und Machtpolitik ruft einen berühmten Marxschen Satz ins Gedächtnis: „Zwischen gleichen Rechten entscheidet die Gewalt“. Zwar hinkt der Bezug zum „Kapital“, insofern Marx in seinem ökonomisch-theoretischen Hauptwerk keine Fragen des internationalen Rechts behandelt. Jedoch bringt das Zitat präzise die Ambivalenz des bürgerlichen Rechts zum Ausdruck, die auch Paech und Stuby in ihrem über 1000 Seiten umfassenden Werk beschäftigt: Mit einer „historisch kritischen“ (S. 15) Herangehensweise beschränken sich die Autoren nicht auf eine Darlegung der Genese der heutigen Völkerrechtsordnung (Teil A: Epochen des Völkerrechts) und ihrer wichtigsten Komponenten (Teil B: Die Hauptelemente der neuen Völkerrechtsordnung). Sie skizzieren das Völkerrecht zudem in seiner immanenten Widersprüchlichkeit. Diese besteht darin, dass es einerseits theoretisch, das heißt abstrahiert vom real existierenden Imperialismus, ein für (schwache) Mitgliedsstaaten der UNO zugängliches Instrument zum Schutz der eigenen Souveränität ist. In der Praxis wird es andererseits zur Durchsetzung der Interessen globaler Mächte entweder übergangen oder direkt als Instrument zur Herrschaftssicherung von den Staaten benutzt, die dazu aufgrund ökonomischer und politischer Macht in der Lage sind. Paech und Stuby liefern hierfür zahlreiche historische und aktuelle Beispiele.

Viele Male wurde das Instrumentarium der UNO, das sich offiziell aus der Charta der Vereinten Nationen herleitet, zur Rechtfertigung der militarisierten Außenpolitik und zur Verschleierung ihrer Ursachen herangezogen. Die wiederholt versprochene Friedensdividende ist weder nach dem Zweiten Weltkrieg noch nach dem Ende des „Realsozialismus“ verwirklicht worden. An den meisten der bis heute über 200 Kriege waren führende kapitalistische Staaten trotz – oder aufgrund der Art und Weise – ihres Bekenntnisses zum Völkerrecht in unterschiedlicher Form beteiligt. Dass zum Beispiel die „Neue Weltordnung“ nach 1990 nicht gewaltlos auf die Erde kam, „sondern ihr Auftakt [...] mit einer Militäraktion gegen den Irak begann, fiel zunächst nicht auf. Denn sie vollzog sich im Namen der UNO“ (S. 16). Ebenso der Krieg gegen Afghanistan, der 2001 unter Bezugnahme auf das Selbstverteidigungsrecht, die nach Artikel 51 einzige „in der UNO-Charta selbst genannte Ausnahme vom Gewaltverbot“ (S. 554), begonnen wurde. „Notfalls, nach US-amerikanischem Beispiel gegen den Irak, [wird aber] auch ohne UNO [...] die militärische Sicherung der vitalen Interessen vorgenommen“ (S. 886) – was abermals den „kreativen“ Umgang der imperialistischen Großmächte mit den Vereinten Nationen und dem Völkerrecht bloßlegt. Schon der 1999 begonnene NATO-Angriffskrieg gegen Jugoslawien wurde unter offenem Bruch des Völkerrechts, stattdessen aber mit Kriegslügen und Ausschwitz-Vergleichen begonnen, die allesamt als „gezielte Fälschungen“ nachgewiesen wurden (S. 567). Die UNO wurde damals bewusst übergangen und der Krieg verstieß „eindeutig gegen das Gewaltverbot des Art. 2 Ziff. 4 UNO-Charta“ (ebd.).

Lieber noch, als offen gegen das Regelwerk der Vereinten Nationen zu verstoßen, lässt man jedoch das Recht des Stärkeren nach moralischer Überlegenheit aussehen: So rechtfertigte der UN-Sicherheitsrat (UNSC) den NATO-Krieg gegen Libyen im März 2011 unter Berufung auf das Konzept der Schutzverantwortung („Responsibility to Protect“, R2P, S. 561) und schuf damit einen Präzedenzfall. Ganze dreizehn Tage später sollte diese neue und an Bedeutung gewinnende Interpretation des Völkerrechts ein weiteres Mal zur Anwendung kommen – zur Rechtfertigung des Kriegseinsatzes und des „Regime Change“ in der Elfenbeinküste durch das französische Militär.

Im vergangenen Jahr 2013 wollten Befürworter von Auslandseinsätzen der Bundeswehr angesichts der Vetos aus Russland und China den UN-Sicherheitsrat gleich ganz umgehen, um die R2P in Syrien militärisch exekutieren – und für die eigenen Interessen einseitig in den dortigen Bürgerkrieg eingreifen zu können.

UNO und Völkerrecht – ein Thema nur für Juristen?

Angesichts dieser verheerenden historischen Bilanz stellt sich die Frage, weshalb man sich eigentlich mit dem Völkerrecht auseinandersetzen sollte. Norman Paech und Gerhard Stuby sind angetreten, eine Antwort zu formulieren. Sie haben im Teil A des Buches eine sehr umfangreiche und informative Geschichte des Völkerrechts geschrieben, die explizit nicht aus der Perspektive der Herrschenden erzählt wird. Diese Herangehensweise halten sie für wichtig, denn „nur in der historischen Entwicklung der einzelnen Institute und Prinzipien, den Auseinandersetzungen und Kämpfen um ihre Durchsetzung erschließt sich uns ihr Geltungsgrund und Regelungsanspruch“ (S. 15). Wer die Geschichte des Völkerrechts nicht kennt, so Paech und Stuby, könne den Rechtfertigungen der gegenwärtigen militärischen Interventionen nichts entgegensetzen.

Ausgehend von der Herausbildung des Systems bürgerlich-kapitalistischer Staaten und seiner weltweiten Expansion, die die Autoren auf das ausgehende 15. Jahrhundert datieren, skizzieren sie die historische Genese des heutigen Völkerrechtssystems – denn erst zu dieser Zeit verdichteten sich

„die machtpolitischen Beziehungen, die auf dauerhafte ökonomische Plünderung und Unterwerfung unter den europäischen Zugriff ausgelegt waren, zu einem Zusammenhang, den wir als völkerrechtliches System bezeichnen können“ (S. 19).

Einschnitte und Brüche in diesem System werden im Zusammenhang mit der Französischen Revolution, den beiden Weltkriegen und dem Zusammenbruch der „realsozialistischen“ Staaten analysiert. Im „historischen Längsschnitt“ werden zentrale Punkte angegeben, an die Paech und Stuby mit der Darstellung der Hauptelemente des Völkerrechts (Staaten als Akteure und der rechtliche Rahmen des Internationalen Systems, das System der UNO, Menschenrechte, die Weltwirtschaftsordnung und die Bewahrung von Natur und Umwelt in souveränitätsfreien Räumen) im zweiten Teil des Buches anknüpfen.

„So gründen z.B. die Darstellungen der internationalen Menschenrechte und Schutzsysteme auf den Ausführungen über die multilateralen Versuche der Sicherung des Sklavenhandelsverbotes oder des Minderheitenschutzsystems des Völkerbundes“ (S. 21).

Die Autoren wollen mit diesem Vorgehen den Zugang zum Verständnis für die Wirkungsweise des Völkerrechts nicht nur für fachkundige Juristen öffnen, denn „die juristische Dogmatik [verdeckt] die soziale Funktion des Völkerrechts“ (S. 21). Zweifelsohne ist ihnen dieses Unterfangen mit dem absolut lesenswerten Standardwerk gelungen – sie präsentieren reichhaltiges Faktenwissen und verdeutlichen gleichzeitig, dass die rein normative Betrachtung eines Rechtsinstruments, über dessen Verwendung im Zweifel die Gewalt entscheidet, nicht möglich ist.

In einem wichtigen Punkt lassen die Paech und Stuby allerdings ein Fragezeichen zurück: Ihre zentrale politische Schlussfolgerung aus dem skizzierten Verhältnis von Recht und Machtpolitik ist die Forderung nach der Demokratisierung der UNO und der Aufnahme schwacher Staaten in den UNSC. Wenn die Autoren aber zu Recht die Ohnmacht beziehungsweise die Instrumentalisierung des Völkerrechts und der UNO immer wieder auf die politische Ökonomie zurückführen – wie soll dann ein Demokratisierungsprozess innerhalb des Kapitalismus bürgerliches Recht vor Interessenpolitik schützen?

Zwar ist das Einfordern von Demokratie ebenso richtig, wie das juristische Handwerkszeug des Völkerrechts zu nutzen und es gegen die von den Mitgliedern des UNSC verursachte Barbarei zu wenden. Aber wird es abgekoppelt von der Kritik der politischen Ökonomie erhoben, läuft das Postulat nach mehr Demokratie ins Leere – nicht nur, weil eine demokratische UNO unter kapitalistischen Verhältnissen nicht realisierbar ist, sondern auch, weil imperialistische Politik Lebensgrundlagen zerstört, auch wenn sie nicht im offenen Bruch zum Völkerrecht steht.

Norman Paech / Gerhard Stuby 2013:
Völkerrecht und Machtpolitik in den internationalen Beziehungen. Aktualisierte Ausgabe.
VSA, Hamburg.
ISBN: 978-3-89965-041-9.
1062 Seiten. 60,00 Euro.
Zitathinweis: Christin Bernhold: Die Ambivalenz des Völkerrechts. Erschienen in: Deutschland im Krieg. 32/ 2014. URL: https://kritisch-lesen.de/s/GcpWf. Abgerufen am: 22. 12. 2024 02:07.

Zum Buch
Norman Paech / Gerhard Stuby 2013:
Völkerrecht und Machtpolitik in den internationalen Beziehungen. Aktualisierte Ausgabe.
VSA, Hamburg.
ISBN: 978-3-89965-041-9.
1062 Seiten. 60,00 Euro.